HZA-SW: 12 Monate auf Bewährung für Bodenleger
60.000 Euro Schaden für Sozialversicherungsträger
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LK MIL / Dettelbach (ots)
Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls mündeten Mitte Dezember in ein Urteil des Amtsgerichts Obernburg. Ein 42-jähriger Einzelunternehmer beschäftigte mehrere Arbeitnehmer ohne Beiträge an die Sozialversicherungsträger zu entrichten. Den betroffenen Einzugsstellen entstand ein Schaden von 60.000 Euro. Der im Landkreis Miltenberg ansässige Bodenleger war überregional für mehrere Auftraggeber im Bereich der Raumausstattung und Objekteinrichtung tätig.
Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten gegen den türkischen Unternehmer, die es zur Bewährung aussetzte. In 23 Fällen sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Firmeninhaber Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsbeiträge) vorenthalten und veruntreut habe. Über mehr als zwei Jahre hinweg führte das Hauptzollamt Schweinfurt den Ermittlungskomplex für die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg. Dem Abschluss des Verfahrens gingen 2018 erste Kontrollen des Zolls voraus, denen sich 2019 verschiedene strafprozessuale Maßnahmen wie Durchsuchungen und Zeugenvernehmungen anschlossen.
Verstöße durch Nichtgewährung des Mindestlohns ahndete das Hautzollamt Schweinfurt zwischenzeitlich mit einem Bußgeldbescheid von 8.400 Euro.
Zusatzinformation:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Hauptzollamt Schweinfurt führt Prüfungen von Personen und Geschäftsunterlagen sowie Ermittlungen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung durch. Ermittlungen der FKS können sich über mehrere Monate oder Jahre erstrecken. Das Aufgabenfeld der FKS reicht von Präventionsaufgaben bis hin zu komplex gestalteten Missbrauchsformen von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung wie z.B. Kettenbetrugsgeflechte. Rund ein Viertel der Bediensteten beim Hauptzollamt Schweinfurt ist im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit tätig.
Während der Coronapandemie nimmt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls ihre gesetzlichen Aufgaben zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung im gebotenen Umfang und unter Beachtung der einschlägigen Regelungen von Bund und Ländern zur Eindämmung der Pandemie wahr.
Allgemeine Informationen zur Arbeit des Zolls im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit stehen auch auf www.zoll.de zur Verfügung.
Bildquelle: Zollverwaltung
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