HZA-SW: Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls
79 Unregelmäßigkeiten durch das Hauptzollamt Schweinfurt festgestellt
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Schweinfurt (ots)
Gestern prüften 89 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Schweinfurt im Rahmen einer bundesweiten verdachtsunabhängigen Schwerpunktaktion die Einhaltung des Mindestlohns.
Im Rahmen dieser Schwerpunktaktion wurden im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Schweinfurt knapp 160 Arbeitgeber geprüft und vor Ort mehr als 400 Arbeitnehmer*innen zu ihrer Beschäftigung befragt.
Geprüft wurden überwiegend Branchen wie der Einzelhandel, Gastronomiebetriebe, Personenbeförderungsgewerbe, Spielhallen und KFZ-Dienstleistungsbetriebe. Bei den Kontrollen wurden Hinweise auf Unregelmäßigkeiten festgestellt, die nun einer weitergehenden Prüfung unterzogen werden müssen. Vereinzelt wurden bereits vor Ort Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Arbeitgeber eingeleitet.
"Die Feststellungen zeigen, dass die Pflicht zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns noch nicht vollumfänglich in der breiten Öffentlichkeit angekommen ist. Der Zoll will mit seinen Kontrollen auf die Einhaltung des Mindestlohns aufmerksam machen und sorgt für faire Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer", so Franziska Schubert, Leiterin des Hauptzollamtes Schweinfurt.
An die durchgeführten Prüfungen schließen sich nun umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.
Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,00 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt es noch eine Reihe von Branchenmindestlöhnen, z.B. in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdeckerhandwerk.
Bei den Prüfungen der FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- bzw. Begehungsformen festgestellt. Beispielsweise werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige bezeichnet. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig bzw. gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern.
Im vergangenen Jahr leitete das Hauptzollamt Schweinfurt 108 Verfahren aufgrund von Verstößen gegen den Mindestlohn gegen Arbeitgeber ein. Auch im laufenden Jahr liegt der Fokus der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf den Mindestarbeitsbedingungen der Unternehmen und den organisierten Formen von Schwarzarbeit.
Zusatzinformation:
Allgemeine Informationen zur Arbeit des Zolls im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und die Pressemitteilung der Generalzolldirektion finden sich auf www.zoll.de.
Bildquelle: Zollverwaltung
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