HZA-SW: Schweinfurter Zoll prüft Gebäudereinigungsbranche
Bundesweite Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Ein Dokument
Bamberg / Schweinfurt / Würzburg (ots)
97 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Schweinfurt waren am 30. November 2023 im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung erfolgreich im Einsatz. Die Einsatzkräfte der Dienstorte Bamberg, Schweinfurt und Würzburg überprüften 37 Arbeitgeber der Gebäudereinigungsbranche und die in den Reinigungsobjekten angetroffenen 193 tätigen Arbeitnehmer*innen, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und die rechtmäßige Zahlung des gesetzlich festgelegten Mindestlohns sicherzustellen. Außerdem sollte der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern aufgedeckt werden.
In sechs Fällen deckten die Zöllnerinnen und Zöllner Unstimmigkeiten bei der Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen auf. Eine Beanstandung umfasste den Vorwurf der illegalen Beschäftigung von Ausländern, da die angetroffene Arbeitskraft nicht den erforderlichen Aufenthaltstitel, der zu einem Aufenthalt in Deutschland berechtigt, vorweisen konnte. In fünf Fällen besteht der Verdacht, dass der gesetzliche Mindestlohn nicht gezahlt wurde. Darüber hinaus wurden 12 sonstige Verstöße (wie beispielsweise Sofortmeldeverstöße, Verstöße gegen die Pflicht zum ordnungsgemäßen Führen der Arbeitszeitaufzeichnungen) festgestellt.
An die am 30. November 2023 durchgeführten Prüfungen schließen sich nun umfangreiche Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitskräfte mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden.
Die Gebäudereinigungsbranche ist geprägt von geringfügiger Beschäftigung und zählt zu einer der beschäftigungsstärksten Branchen, so dass der Zoll bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz einen besonderen Fokus darauf legt. Zu den Tätigkeiten in diesem Bereich gehören beispielsweise die Innenreinigung von Gebäuden aller Art wie Büros, Geschäfte, Wohnhäuser, Krankenhäuser oder auch Schulen. Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgen die Beschäftigten des Zolls dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmer*innen kommt.
Seit dem 1. Oktober 2022 gilt ein tariflicher, bundeseinheitlicher Branchen-Mindestlohn, auch für alle nicht an den Tarifvertrag Mindestlohn gebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, einschließlich derer, die von einem Arbeitgeber mit Sitz im Ausland nach Deutschland entsandt werden. Die Mindestlöhne betragen derzeit für die Lohngruppe 1 (z.B. Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten) 13,00 Euro und für die Lohngruppe 6 (z.B. Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten) 16,20 Euro.
Hier müssen auch die Wegezeiten von einem Objekt zum nächsten oder Umkleide- und Rüstzeiten (Aus- und Anziehen von Hygienekleidung, Auf- und Abrüsten von Putzwagen) als Arbeitszeit angerechnet werden. Hier kommt es häufig zu Mindestlohnverstößen und damit verbunden zu Strafverfahren wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB.
Zusatzinformation:
Die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung durch die FKS der Zollverwaltung trägt durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche. Allgemeine Informationen zur Arbeit des Zolls im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit stehen auch auf www.zoll.de zur Verfügung.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Schweinfurt
Julia Friesacher
Tel.: 09721 6464 - 1030
E-Mail: presse.hza-schweinfurt@zoll.bund.de
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Schweinfurt, übermittelt durch news aktuell