HZA-SW: Schweinfurter Zoll überprüft Hotellerie und Gastronomie - Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit
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Bamberg / Schweinfurt / Würzburg (ots)
82 Einsatzkräfte des Schweinfurter Zolls waren vergangenen Samstag im Einsatz und haben in Unter- und in großen Teilen Oberfrankens zahlreiche Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Die Kontrollen erfolgten im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung des Zolls gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung. Ziel der Überprüfungen war insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung von illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sog. Leistungsbetrug. Bei den Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Schweinfurt wurden unter anderem Eisdielen, Lieferdienste, Schnellimbisse, Hotels und Restaurants unter die Lupe genommen. Insgesamt wurden 63 Objekte geprüft und 266 Personen in Bezug auf deren Beschäftigungsverhältnis befragt.
In zahlreichen Fällen ergaben sich Verdachtsmomente auf Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz: So deckte der Zoll in fünf Fällen Unstimmigkeiten bei der Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen auf. Außerdem wurden sieben ausländerrechtliche Verstöße festgestellt, bei welchen den angetroffenen Arbeitnehmern die Ausübung einer Erwerbstätigkeit nicht gestattet war. In drei Betrieben des Hotel- und Gaststättengewerbes besteht der Verdacht, dass der gesetzliche Mindestlohn nicht gezahlt wird. Zudem wurden weitere zahlreiche Verstöße gegen Melde- und Aufzeichnungspflichten festgestellt.
An die durchgeführten Prüfungen und die Feststellungen schließen sich nun umfangreiche Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit regelmäßig ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Immer wieder werden in diesen personalintensiven Branchen mit stark variierenden Arbeitszeiten und -aufkommen Verstöße in den unterschiedlichsten Manipulations- und Begehungsformen festgestellt. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,41 Euro je Zeitstunde.
Zusatzinformation:
Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.
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Hauptzollamt Schweinfurt
Benedikt Danz
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Tel.: 09721/6464-1030
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