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Hauptzollamt Singen

HZA-SI: ZOLL stoppt die Einfuhr von Lasergraviermaschinen/ ZOLL in Konstanz verwehrt wegen Sicherheitsmängeln die Einfuhr von drei Lasergraviermaschinen

HZA-SI: ZOLL stoppt die Einfuhr von Lasergraviermaschinen/ ZOLL in Konstanz verwehrt wegen Sicherheitsmängeln die Einfuhr von drei Lasergraviermaschinen
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Singen (ots)

Konstanz: Eine Konstanzer Firma meldete drei Lasergraviermaschinen aus China am 08.12.2023 beim Zollamt Konstanz - Autobahn zur Verzollung an. Da sowohl eine Abtrennung für den Laser als auch ein schützendes Gehäuse fehlte bestand der Verdacht, dass beim Betrieb der Graviermaschinen für den Benutzer ein ernstes gesundheitliches Risiko bestehen könnte. Die Zöllner nahmen zur Klärung daher Kontakt mit der zuständigen Marktüberwachungsbehörde auf, die den Verdacht bestätigte und die Einfuhr verwehrte.

"Aufgrund der fehlenden Schutzvorrichtungen wären die Benutzer den Strahlungen des Lasers voll ausgesetzt, was unter anderem zu Verletzungen der Augen führen könnte" so Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen. "Eine Aufgabe des ZOLLs ist es auch die Menschen vor der Einfuhr gefährlicher Produkte zu schützen."

Die drei Lasergraviermaschinen im Gesamtwert von rund 1.500 Euro können dem Unternehmen aufgrund der Mängel nicht zur Nutzung überlassen werden und werden jetzt vom ZOLL vernichtet.

Zusatzinformation:

Bei der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr wirken die Zollstellen bei der Überwachung hinsichtlich der Übereinstimmung von aus Drittländern eingeführten Produkten mit den geltenden Produktsicherheitsvorschriften mit. Dadurch soll erreicht werden, dass nur sichere und konforme Produkte auf den Markt innerhalb der Union gelangen. Für bestimmte Produkte wie beispielsweise Laserpointer mit einer Leistung von mehr als einem Milliwatt oder Störsender ist die Einfuhr grundsätzlich verboten. Falls sich der Verdacht ergibt, dass Waren gefährlich sind, beteiligt der Zoll die jeweils zuständige Fachbehörde. Wenn die Fachbehörde feststellt, dass die Waren tatsächlich eine Gefahr darstellen, dürfen sie nicht in Verkehr gebracht werden. Der Zoll trägt daher dazu bei, dass gefährliche Produkte gar nicht erst auf den Markt gelangen. Weitere Informationen auch unter www.zoll.de

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Singen
Sonja Müller
Telefon: 07731/ 8205 - 5251
E-Mail: presse.hza-singen@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Singen, übermittelt durch news aktuell

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