HZA-SI: Auch gebrauchte Waren sind zollpflichtig/Stuttgarter versucht drei gebrauchte Ultraschallgeräte und 166 Ultraschallsonden im Gesamtwert von knapp 36.000 EURO einzuschmuggeln.
Singen (ots)
Bietingen: Drei Ultraschallgeräte und 166 passende Ultraschallsonden im Wert von knapp 36.000 EURO versuchte ein 49-Jähriger letzte Woche am ZOLL vorbei nach Deutschland zu schmuggeln. Bei einer Routinekontrolle entdeckten die Zöllner des Hauptzollamts Singen die Waren im Laderaum des Mercedes Benz Sprinters. Wieviel er dafür bezahlt hat, wollte der Fahrer den Kontrollbeamten nicht sagen, nur dass er sie von einem Bekannten erworben hätte und nach einem Refresh in Deutschland weiterverkaufen wolle.
"Auch gebrauchte Waren sind dem ZOLL bei der Einfuhr anzumelden. Je nach Warenwert fallen gegebenenfalls Zölle und Steuern an." erklärt Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen. "Die Einfuhrabgaben, auch bei Gebrauchtwaren berechnen sich grundsätzlich vom tatsächlich gezahlten Kaufpreis. Wird dieser nicht angegeben, wird der Preis anhand vergleichbarer Waren geschätzt."
Für die Ultraschallgeräte und -sonden wurden Einfuhrabgaben von rund 6.800 Euro fällig, ein Steuerstrafverfahren wegen Nichtanmeldens der Waren wurde ebenfalls eingeleitet. Über eine strafrechtliche Ahndung entscheidet das Hauptzollamt Karlsruhe.
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