HZA-S: Prüfungen in Barbershops der Region: Nicht alles glatt gelaufen
Stuttgart (ots)
Bereits in der vergangenen Woche hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Stuttgart eine lokale Schwerpunktprüfung in Barbershops der Region Stuttgart durchgeführt. Der Zoll überprüfte im Rahmen der Maßnahme 65 Betriebe und befragte 140 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Dabei ergaben sich in fünf Fällen Anhaltspunkte für Unterschreitungen des gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 9,50 Euro pro Stunde. In acht Sachverhalten ermittelt der Zoll zudem im Hinblick auf nicht vollständige Anmeldung der Arbeitnehmer zur Sozialversicherung. Weiterhin besteht bei acht Barbieren der Verdacht, dass diese in Bezug von Sozialleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld I oder II) stehen und die Aufnahme einer Beschäftigung nicht oder nicht im vollem Umfang den Unterstützung gewährenden Stellen mitgeteilt haben. Bei insgesamt elf ausländischen Arbeitnehmern ergab sich zudem der Verdacht des Verstoßes gegen Arbeitsgenehmigungsbestimmungen. So wie beispielsweise bei einem 20-jährigen syrischen Asylbewerber, der in einem Böblinger Barbershop Bärte stutzte und dem die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses in seiner Aufenthaltsgenehmigung untersagt worden war. Der von seinem Arbeitsgeber vorgelegte Vertrag für ein Praktikum ohne Bezahlung konnte von den Zollbeamten nicht anerkannt werden und der Mann musste seine Arbeit umgehend einstellen. Für zwei Prüfer der Handwerkskammer Region Stuttgart, welche die Zollprüfung begleiteten, war besonders der Eintrag in der Handwerksrolle interessant, sofern in den Shops neben dem Bart auch die Haare geschnitten wurden. Die kontrollierten Betriebe waren überwiegend eingetragen, jedoch waren die dort benannten Betriebsleiter nicht vor Ort. Damit kam es bei insgesamt zehn Betrieben zu entsprechenden Beanstandungen, denen jetzt nachgegangen wird.
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