HZA-S: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart, des Amtsgerichts Nürtingen und des Hauptzollamts Stuttgart: Inhaberin eines Krankenfahrunternehmens zu einer Freiheitsstrafe verurteilt
Stuttgart (ots)
Inhaberin eines Krankenfahrunternehmens zu einer Freiheitsstrafe verurteilt
Das Amtsgericht Nürtingen hat gestern die Inhaberin eines Fahrdienstes, der in der Region Kirchheim und Nürtingen Krankenfahrten angeboten hat, wegen illegaler Ausländerbeschäftigung, Ausbeutung der Arbeitskraft sowie Hinterziehung von Sozialversicherungsabgaben zu einem Jahr und fünf Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Das Schöffengericht sah es als erwiesen an, dass die Unternehmerin während der Coronapandemie einen Ukrainer unter ausbeuterischen Arbeitsbedingungen mehrere Monate illegal als Fahrer beschäftigte. Die Frau machte sich dabei zunutze, dass der Osteuropäer aufgrund der Pandemielage nicht in sein Heimatland zurückkehren konnte und bezahlte dem Mann für mindestens neun Stunden tägliche Arbeitszeit lediglich ein Taschengeld. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart fanden ihren Ursprung Anfang März 2020, als Zollbeamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ein Fahrzeug des Unternehmens in Wernau stoppten und den illegal beschäftigten Ukrainer bei der Arbeit als Fahrer antrafen. Die weiteren Ermittlungen des Zolls deckten zudem auf, dass die Frau mehrere eingesetzte Fahrer für ihre Arbeit unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns bezahlt hatte und zudem für ihre Mitarbeiter keine oder zu geringe Sozialversicherungsabgaben abgeführt hatte. Durch die ausbeuterische Beschäftigung des Ukrainers wurde der Mann um einen Lohn in Höhe von mehr als 4.000 Euro geprellt und geriet in eine wirtschaftliche Notlage, die mitunter zu Obdachlosigkeit führte. Zudem entstand nach den Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung ein Schaden am Sozialversicherungsaufkommen von knapp 17.500 Euro. In seinem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft vollständig und setzte neben der verhängten Freiheitsstrafe einen Einziehungsbetrag von gut 21.000 Euro zur Abschöpfung der ersparten Lohnkosten und Sozialversicherungsbeiträge gegen die Angeklagte fest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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