HZA-S: Geschützte Tiere sind keine Delikatesse
Stuttgart (ots)
Zollbeamte haben gestern am Stuttgarter Flughafen einen Mann gestoppt, der geräuchertes Fleisch exotischer Tiere schmuggeln wollte. Die Beamten sprachen den 34-Jährigen, der aus Kamerun über Paris nach Stuttgart gereist war, im grünen Kanal für anmeldefreie Waren an und baten ihn zu einer Kontrolle. Im Gepäck des Reisenden entdeckte der Zoll mehr als vier Kilogramm geräuchertes Fleisch, welches der Mann als sogenanntes "Bush Meat" verzehren wollte. Mit der Einfuhr der fragwürdigen Delikatessen verstieß der Passagier nicht nur gegen die strengen Einfuhrbestimmungen von Lebensmitteln, die sich gegen die Einschleppung von Tierseuchen richten. Nach ersten Erkenntnissen der Zoll-Artenschutzexperten stammt ein Teil des Fleischs von Tieren, die nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt sind. Unter anderem identifizierte der Zoll Stücke, die vermutlich von einem Steppenwaran, einem Felsenpython und einer Panzerechse stammen und stellte diese sicher. "Gerade über die Sommermonate erlebt es der Zoll oft, dass gegen die Einfuhrverbote von Lebensmitteln tierischen Ursprungs verstoßen wird. Räucherfleisch von Echsen haben wir in Stuttgart allerdings noch nie aus dem Gepäck ziehen müssen", ordnet der Pressesprecher des Hauptzollamts Stuttgart, Thomas Seemann, den Aufgriff ein. Der Mann muss wegen der Einfuhr des Fleisches von Tierarten, die vom Aussterben bedroht sind, mit einer empfindlichen Geldstrafe des Bundesamts für Naturschutz rechnen.
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