HZA-S: HZA-S: Finanzkontrolle Schwarzarbeit Stuttgart durchsucht Wohn- und Geschäftsräume eines Shisha-Bar-Inhabers
Stuttgart (ots)
550 Kilogramm unversteuerter Shisha-Tabak, zwei Kraftfahrzeuge, mehrere verbotene Gegenstände, knapp 10.000 Euro Bargeld und etliche elektronische Beweismittel: so das Resümee der Sicherstellungen im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen des Hauptzollamts Stuttgart am Abend des 25.10.2024. Der Einsatz der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Auftrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart richtete sich gegen einen 35-jährigen Inhaber einer Shisha-Bar und einer Kfz-Werkstatt aus dem Rems-Murr-Kreis. Dieser steht im Verdacht, Beschäftigte außerhalb der offiziellen Lohnbuchhaltung bezahlt und so Beiträge zur Sozialversicherung vorenthalten zu haben. Bei den Durchsuchungen in den Geschäfts- und Wohnräumen des Beschuldigten wurden allerdings nicht nur die gesuchten Beweismittel für das Wirtschaftsdelikt festgestellt.
So wurden in der Kfz-Werkstatt des Beschuldigten auf zwei Paletten insgesamt circa 550 Kilogramm unversteuerter Shisha-Tabak sichergestellt. Zudem wurden dort zwei hochpreisige Kraftfahrzeuge wegen des Verdachts der Tachomanipulation sowie die entsprechenden Gerätschaften hierfür sichergestellt. Auch mehrere verbotene Gegenstände wurden in der Shisha-Bar und in der Kfz-Werkstatt aufgefunden: ein als Taschenlampe getarnter Schlagstock, eine Elektro-Impuls-Waffe, Pyrotechnik, mehrere Ampullen Testosteron sowie ein Aufsatz für eine Schreckschusspistole. Daneben wurden im Rahmen der Durchsuchungen knapp 10.000 Euro verstecktes Bargeld aufgefunden und durch die Beamten sichergestellt.
An den Durchsuchungsmaßnahmen waren neben den Beschäftigten des Hauptzollamt Stuttgart auch Kolleginnen und Kollegen des Hauptzollamt Heilbronn, des Polizeipräsidium Aalen - Kriminalpolizei Waiblingen, Kassenprüfer vom Finanzamt Schwäbisch Gmünd sowie ein unabhängiger Sachverständiger für das Gastronomiegewerbe beteiligt.
Die sich aus den Feststellungen der Durchsuchungen ergebenen Strafverfahren werden nun von den jeweils für die Vergehen zuständigen Behörden weiterverfolgt.
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