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HZA-S: Keine Drohnen zu Weihnachten - Zollamt Böblingen stoppt die Einfuhr von 324 Flugdrohnen

HZA-S: Keine Drohnen zu Weihnachten - Zollamt Böblingen stoppt die Einfuhr von 324 Flugdrohnen
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Stuttgart (ots)

324 Flugdrohnen aus China sollten vor Weihnachten nach Deutschland importiert werden. Diese erfüllten jedoch nicht die EU-rechtlichen Bestimmungen der Produktsicherheit. Daher wurde die Einfuhr der Drohnen untersagt. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit müssen elektrische Waren sowie Spielzeug bestimmte Produktvoraussetzungen erfüllen, bevor sie in die Europäische Union importiert werden dürfen. Entsprechend schauten sich die Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamt Stuttgart - Zollamt Böblingen die angemeldeten Flugdrohnen genauer an. Dabei stellten sie fest, dass unter anderem die Typennummer, die Seriennummer sowie eine Bedienungsanleitung in deutscher Sprache fehlten. Das Luftfahrt-Bundesamt, welchem als Fachbehörde die Drohnen für eine weitere Prüfung vorgelegt wurden, entschied, dass die Drohnen nicht eingeführt werden dürfen. Sie entsprechen nicht den EU-Vorschriften. Je nach Wahl des Anmelders werden die Flugdrohnen nun nach China zurückgeschickt oder unter zollamtlicher Überwachung vernichtet.

Zusatzinformation:

Zum Schutz der menschlichen Gesundheit hat sowohl die Europäische Union als auch der nationale Gesetzgeber in den verschiedensten Bereichen rechtliche Anforderungen geschaffen, die verschiedene Warengruppen zu erfüllen haben. Die deutsche Zollverwaltung wirkt bei der Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit im internationalen Warenverkehr mit. Insbesondere die erforderliche CE-Kennzeichnung bringt die Konformität eines elektrischen Gerätes oder Spielzeug mit den EU-Richtlinien zum Ausdruck und ist das sichtbare Ergebnis eines ganzen Überprüfungsprozess der Waren.

Auch auf Feuerwerkskörpern ist eine CE-Kennzeichnung erforderlich. Die Einfuhr von nicht konformitätsbewerteten Feuerwerk ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar. Dies gilt auch, wenn die CE-Kennzeichnung gefälscht sein sollte. "Viele möchten zum Jahreswechsel an Silvester nicht auf buntes Feuerwerk verzichten. Wer sich selbst und andere nicht gefährden will, für den gilt: Finger weg von nicht erlaubtem Feuerwerk!" empfiehlt Annemarie Übele, stellvertretende Pressesprecherin des Hauptzollamt Stuttgart. Der Zoll rät daher dringend, nur konformitätsbewertetes und mit dem CE-Kennzeichen versehenes Feuerwerk zu kaufen.

Weitere Informationen können unter www.zoll.de nachgelesen werden: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/verbote-beschraenkungen_node.html

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Stuttgart
Annemarie Übele
Telefon: 0711 922 - 2324
E-Mail: Presse.HZA-Stuttgart@zoll.bund.de
www.zoll.de

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