HZA-UL: Buskontrollen
Zoll stoppt Bargeldschmuggel aus der Schweiz
Wangen im Allgäu (ots)
Zöllner einer Lindauer Kontrolleinheit deckten am Gründonnerstag einen Bargeldschmuggel über die Schweizer Grenze auf.
In einem aus Zürich kommenden Fernbus fanden die Beamten im Gepäck eines kosovarischen Reisenden eine erhebliche Menge an Bargeld, welches sich in zwei Briefumschlägen in der Laptoptasche, sowie in der Geldbörse des Mannes befand. Die genauere Untersuchung auf der Dienststelle ergab einen Betrag von insgesamt 70.570 CHF und 9.370 Euro, zudem zeigte ein Drogenwischtest an den Geldscheinen den Kontakt mit Kokain an. Die genaue Durchsicht des mitgeführten Gepäcks ergab jedoch keine weiteren Hinweise auf verbotene Substanzen.
Gegen den Reisenden wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen vorsätzlicher Nichtanmeldung von Barmitteln eingeleitet, das Bargeld wurde aufgrund der Kokainanhaftungen sichergestellt. Im Rahmen eines sogenannten Clearing-Verfahrens wird versucht, im Nachgang den Ursprung des Geldes zu ermitteln. Da der Reisebus seine Fahrt bereits ohne den Mann fortgesetzt hatte, brachten ihn die Beamten zum Bahnhof, von wo aus er seine Reise wieder aufnehmen konnte.
Zusatzinformation:
Jede Person, die mit Barmitteln oder gleichgestellten Zahlungsmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr aus einem Nicht-EU-Staat (wie zum Beispiel der Schweiz) nach Deutschland einreist oder aus Deutschland in einen Nicht-EU-Staat ausreist, muss diesen Betrag bei der Ein- oder Ausreise unaufgefordert bei der zuständigen deutschen Zollstelle schriftlich anmelden. Bei der Einreise mit Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr aus einem Mitgliedstaat der EU nach Deutschland oder der Ausreise aus Deutschland in einen anderen Mitgliedstaat der EU muss jede Person diesen Betrag bei der Ein- oder Ausreise bei Kontrollen durch den Zoll auf Befragen mündlich anzeigen.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Ulm
Sarah Mayer
Telefon: 0731/9648-10007
E-Mail: presse.hza-ulm@zoll.bund.de
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