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Polizei Köln

POL-K: 221109-1-K Polizei erwartet lange Sessionseröffnung

Köln (ots)

Sicherer Start in die Karnevalssession

(Zitate: Polizeipräsident Falk Schnabel, Leiter der Staatsanwaltschaft Köln Joachim Roth, Einsatzleiter Rüdiger Fink)

Schutz der friedlich Feiernden durch verstärkte Anhalte- und Sichtkontrollen

Für den Start in die Session am 11. November bereitet sich die Polizei Köln mit rund 1100 Einsatzkräften in zwei Schichten auf einen arbeitsreichen und auf Grund des Freitags zudem langen Einsatztag vor. Zum ersten Karnevalsauftakt nach den pandemiebedingten Einschränkungen hat Polizeipräsident Falk Schnabel ab 6 Uhr für 24 Stunden polizeiliche Anhalt- und Sichtkontrollen für den gesamten linksrheinischen Innenstadtbereich angeordnet. § 12 a PolG (Polizeigesetz NRW) ermächtigt die Polizistinnen und Polizisten Personen anzuhalten, zu befragen und mitgeführte Gegenstände in Augenschein zu nehmen. Die polizeilichen Möglichkeiten gehen damit über die Regelungen der innerstädtischen Waffenverbotszonen hinaus. Polizeipräsident Schnabel betont die eindeutige Zielrichtung dieser Maßnahmen: "Wir wollen verhindern, dass Messer jeglicher Art oder sonstige gefährliche Gegenstände in die Feierzonen mitgebracht werden. Wer feiern will, braucht kein Messer. Wer hingegen ein Messer braucht, um sich stark zu fühlen, sollte den Feiern fernbleiben und nicht da auftauchen, wo erfahrungsgemäß mit zunehmendem Alkoholkonsum die Stimmung leicht kippt."

Einsatzleiter Rüdiger Fink kündigt zum Schutz der friedlich Feiernden ein konsequentes und frühes Einschreiten gegen alle gewaltaffinen Störer an: "Wir rechnen damit, dass Viele am Samstag nicht arbeiten müssen, nach Feierabend noch losziehen und dass es daher bis spät in die Nacht auf den Straßen und in den Kneipen voll sein wird. Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir diejenigen, die über die Stränge schlagen, früh aus dem Verkehr ziehen, damit die große Mehrheit friedlich und sicher feiern kann."

Enge Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei bei Straftaten an Feiermeilen und Hotspots: Für diejenigen, die sich trotz aller Warnungen nicht an die Regeln halten, könnte der Elfte im Elften möglicherweise auch unangenehme strafrechtliche Konsequenzen haben. Bereits seit Juli 2022 haben Staatsanwaltschaft und Polizei Köln die Zusammenarbeit bei der Bearbeitung von Aggressions- und Gewaltdelikten im Bereich von Feiermeilen und Hotspots durch die Kölner Initiative für vernetzte Kriminalitätsbekämpfung (KIVEK) verstärkt. Die inzwischen erfassten 18 Fälle werden bei der Polizei zentral im Kriminalkommissariat 45 und bei der Staatsanwaltschaft Köln in einer Sonderabteilung bearbeitet.

Kriterien für die Verfahrensbearbeitung durch KIVEK sind:

   - Die Tatausführung

Darunter fallen Handlungen wie z.B. das Anstacheln zur Tat sowie das Ausnutzen einer Gruppendynamik. Auch der Einsatz von Messern oder sonstigen Waffen/gefährlichen Gegenständen, die auf eine grundsätzliche Gewaltbereitschaft bzw. gewisse Vorplanung schließen lassen, können zur Übernahme von Verfahren führen. Auch das hohes Aggressions- und Gefährdungspotential - auch für Unbeteiligte - kann einen KIVEK-Fall begründen.

   - Die Folgen der Tat

Hier geht es insbesondere um die Schwere der Verletzungen.

   - Die Gruppenstruktur

Es werden auch Taten erfasst, die ihren Schwerpunkt nicht oder nicht ausschließlich in der verübten Gewalt sondern in der Gruppenstruktur finden, also zum Beispiel auch organisierte Taschendiebstähle im Bereich von Hotspots.

   - Der Tatort

KIVEK-Verfahren generieren sich aus Taten an "Hotspots" und "Feiermeilen", wie beispielsweise Kölner Ringe, Studentenviertel, Aachener Weiher, Rheinboulevard.

   - Die Person des Tatverdächtigen

Kriterium sind einschlägige Vorstrafen sowie polizeiliche Erkenntnisse zur Person. So zum Beispiel, wenn der Tatverdächtige als "Rädelsführer" in Erscheinung getreten ist.

Leitender Oberstaatsanwalt Joachim Roth appelliert an alle, die sich zum Sessionsauftakt an den vollen Feiermeilen aufhalten: "Gewalt hat im Kölner Karneval nichts verloren. Die KIVEK bei der Kölner Staatsanwaltschaft hat ein besonderes Auge auf Täter und Tätergruppen, die an "Hotspots" und "Feiermeilen" im Kölner Stadtgebiet Straftaten begehen. Mein dringender Appell: Lassen Sie Messer und sonstige Waffen zuhause. Feiern Sie fröhlich aber friedlich!" (cs/de)

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizeipräsidium Köln
Pressestelle
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln

Telefon: 0221/229 5555
e-Mail: pressestelle.koeln(at)polizei.nrw.de

https://koeln.polizei.nrw

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