POL-BI: Elfte gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Detmold und der Polizei Bielefeld zu veränderten Opferzahlen und Informationen zur Betreuung von Opfern
Bielefeld (ots)
SR/ Bielefeld/ Lippe/ Lügde - Die Staatsanwaltschaft Detmold und die Polizei Bielefeld haben mittlerweile 41 Opfer identifiziert und gehen noch 11 Verdachtsfällen nach. Ermittlungen führten dazu, dass aus einem der bislang 12 Verdachtsfälle ein Opferfall wurde. Darüber hinaus konnte ein Verdachtsfall ausgeräumt werden und ein neuer kam hinzu. Die Polizei Bielefeld führt umfangreiche Opferschutzmaßnahmen durch, darunter wurden bislang 45 Opferschutzgespräche geführt.
Das Ziel bei den polizeilichen Opferschutzmaßnahmen ist es, eine umfängliche verfahrensbegleitende Betreuung - insbesondere der betroffenen Opfer und deren Angehörigen - vor, während und nach den polizeilichen Vernehmungen zu gewährleisten. In allen Fällen werden entsprechende Erreichbarkeiten der Betreuungsbeamten bei den Opferfamilien hinterlassen, so dass fortwährend eine Kontaktaufnahme mit der Polizei möglich ist.
Die intensive Betreuung der Opferfamilien findet durch ausführliche Vorstellung der Opferschutzmaßnahmen, Aushändigung von Informationsmaterial und Vermittlung an Hilfsorganisationen statt. Die Sorgeberechtigten werden in diesem Rahmen über den Ablauf des Strafverfahrens, rechtliche Möglichkeiten der Nebenklage, Opferanwalt, Adhäsion und über die Stellung eines Antrags nach dem Opferentschädigungsgesetz informiert.
Die kindlichen Opfer werden nach individueller Auswahl und mit Einverständnis der Eltern durch qualifizierte Betreuung über die ärztlichen Beratungsstellen auf die Durchführung der polizeilichen Maßnahmen vorbereitet. Sie werden psychologisch stabilisiert, um beispielsweise eine Traumatisierung durch Vernehmungssituationen zu verhindern. Mit allen Opferfamilien wird mehrfach und eigenveranlasst Kontakt aufgenommen mit dem Ziel, dass diese entsprechende Angebote in Anspruch nehmen.
Darüber hinaus besteht eine fortlaufende Kooperation mit der Opferschutzbeauftragten des Landes NRW sowie den polizeilichen Betreuungsdienststellen in Niedersachsen.
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