POL-BI: Bilanz der Autobahn-Verkehrskontrollen zur Urlaubshalbzeit
Bielefeld (ots)
MK / Bielefeld - Paderborn - BAB 2 - BAB 44 - Zur Ferienmitte haben Autobahnpolizisten am Freitag, 02.08.2019 und am Samstag, 03.08.2019, den Reiseverkehr auf den ostwestfälischen Autobahnabschnitten erneut kontrolliert. Ein Ziel ist es, für mehr Sicherheit auf den Autobahnen zu sorgen. Damit alle Fahrer und Mitreisende möglichst gut am Ziel ankommen, wurden das Fahrverhalten, die Fahrzeuge und die Ladung in Augenschein genommen.
Während der beiden Kontrolltage registrierten die Polizisten, dass alle Reisenden verständnisvoll auf die Überprüfungen reagierten und sie positiv empfanden. Vor allem am Freitag nahmen die Urlauber an der Rastanlage Biggenkopf Süd sogar längere Wartezeiten in Kauf, um sich an einem Informationsstand polizeilich beraten zu lassen. Die lange Schlange der Wartenden füllte sich stetig. An den insgesamt vier Beratungsstellen auf Parkplätzen und an Tank- und Rastanlagen führten die Beamten knapp 190 Gespräche durch.
Am Freitag fielen den Autobahnpolizisten an der A 2 zwei Fahrzeuge in Fahrtrichtung Dortmund besonders auf:
Das erste Auto, ein Klein-Lkw mit Plattform und Anhänger war deutlich überladen und zudem hatte der Fahrer gegen das Fahrpersonalrecht verstoßen.
Im Rahmen der Kontrolle fiel zunächst ein mit Pkw beladener polnischer Kleintransporter mit Anhänger auf. Dabei erkannten die Beamten, dass der 45-jährige polnische Fahrer erhebliche Verstöße nach dem Fahrpersonalgesetz begangen hatte. Trotz gewerblicher Nutzung seines Gespanns konnte er nur einen Nachweis - eine Diagrammscheibe - für den aktuellen Tag vorlegen. Zudem erkannten die Polizisten erhebliche Mängel an der Bremsanlage des Anhängers. Dazu führte ein Kfz-Sachverständiger eine Begutachtung der Fahrzeugtechnik durch. Die Mängel wurden durch den Sachverständigen bestätigt und die Beamten verboten die Weiterfahrt. Der 45-jährige Fahrer zahlte eine Sicherheitsleistung von insgesamt 1.230 Euro. Die Weiterfahrt mit dem Anhänger kann erst nach einer Reparatur durch eine Fachwerkstatt erfolgen.
Als zweites Fahrzeug zogen die Autopolizisten einen verkehrsunsicherer Transporter mit 900.000 Kilometer Laufleistung aus dem Verkehr.
Die Kontrolle eines 50-jährigen polnischen Autofahrers, der einen "laienhaft" farblich übergestrichenen Sprinter steuerte, ergab, dass das Kraftfahrzeug bereits 21 Jahre alt war. Das alte Gefährt wies neben erheblichen Korrosionsschäden eine ungewöhnlich hohe Laufleistung von 900.000 Kilometer auf. Ferner stellten die Beamten fest, dass neben weiteren Defekten insbesondere die Lenkung und die Kardanwelle komplett verschlissen waren. Der Sprinter wurde sichergestellt und die Begutachtung durch einen Sachverständigen veranlasst. Die Sicherheitsleistung betrug für den 50-Jährigen Fahrer 855 Euro.
Insgesamt wurden 315 Kraftfahrzeuge auf den ostwestfälischen Autobahnabschnitten angehalten und kontrolliert.
Bezüglich der Ladungssicherung im Reiseverkehr erkannten die Beamten sieben Verstöße, die sie mit zwei Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen und fünf Verwarnungsgeldern ahndeten. Die Fahrer von zwei Pkw, vier Pkw mit Anhängern und einem Wohnmobil hatten beispielsweise ihr Reisegepäck schlecht oder gar nicht auf ihren Anhängern oder Dachboxen gesichert.
Auch zu dem Risikofaktor "Ablenkung im Straßenverkehr" mussten die Beamten einschreiten. Zwei Autofahrer wurden angezeigt, weil sie ein Handy während der Fahrt benutzten.
Sechs Lkw waren so stark überladen, dass die Fahrer Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen erwartet.
Bei elf weiteren Pkw mit Anhänger stellten die Beamten weitere Verstöße fest und ahndeten diese mit acht Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen und drei Verwarngeldern.
Beschreibung zu den zwei Fotos:
Sehr anschaulich vermitteln die Bilder einen Einblick zu einer falschen Ladungssicherung. Den Autobahnpolizisten war am Freitag, auf der A44 in Höhe der Rastanlage Biggenkopf, ein britischer Ford Transit mit Ladung und Fahrgästen aufgefallen. Die Familie musste sich den Transportraum mit dem ungesicherten Ladegut teilen. Die Gefahr bestand darin, dass die Ladung - die auch über der Kopfhöhe gestapelt war - bei einem Fahr- oder Bremsmanöver nach vorn in Richtung der Sitze hätte rutschen könnten und damit bestand ein Verletzungsrisiko für die Insassen.
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