POL-BI: Zwei Bielefelder in der Innenstadt ausgeraubt
Bielefeld (ots)
MK / Bielefeld / Mitte - In der Nacht zu Samstag und zu Sonntag, 04.10.2020, sind zwei Passanten Opfer von unbekannten Räubern geworden. Die beiden Tatorte lagen in unmittelbarer Nähe an der Körnerstraße und am Niederwall und auch bei der Tatzeit gab es Parallelen.
Ein 40-jähriger Bielefelder wurde am Samstag, gegen 03:30, Uhr an der Einmündung Niederwall und Körnerstraße von einem Unbekannten gefragt, welche Lokale er um diese Uhrzeit noch empfehlen könnte. Während der Unterhaltung gingen die beiden Männer gemeinsam in die Körnerstraße. Kurz vor der Rathaustiefgarage schubste der Fremde den 40-Jährigen, der dadurch auf den Gehweg stürzte. Am Boden bedrohte ihn der Mann mit einem Messer und forderte Geld. Als er Bargeld erhielt, ließ der Täter von dem Bielefelder ab, ging zu einem Pkw und stieg auf der Beifahrerseite ein. Das Auto verschwand in unbekannte Richtung.
Weil er Schmerzen nach dem Überfall verspürte, begab sich der 40-Jährige am Sonntagmittag in eine Krankenhausambulanz. Er wurde schließlich stationär aufgenommen und verständigte die Polizei über den Raub.
Die Unterhaltung führte der 40-Jährige mit dem Räuber in Griechisch - er beschrieb den Tatverdächtigen:
Männlich, 28 bis 30 Jahre alt, etwa 165 cm groß und mit sehr kräftiger bis dicker Statur. Er hatte schwarze Haare mit Geheimratsecken. Er trug einen schwarzen Pullover und eine schwarze Hose.
Am Sonntag war ein 27-jähriger Bielefelder gegen 03:30 Uhr zu Fuß am Niederwall unterwegs. In Höhe der Rathausstraße schlossen zwei unbekannte Männer von hinten zu ihm auf. Sie traten ihm in die Beine, so dass er stürzte. Am Boden nahm ihm einer der beiden Räuber seine Brieftasche ab. Das Duo flüchtete in unbekannte Richtung. Unverletzt ging der 27-Jährige nach Hause und informierte die Polizei.
Die Polizei erinnert:
Damit Sie schnelle Hilfe vor Ort erhalten können, sollten Sie immer sofort den Polizeinotruf 110 wählen, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind. Erhält die Polizei direkte Kenntnis über eine Straftat, so besteht zudem die Möglichkeit für eine Fahndung nach den tatverdächtigen Personen.
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