POL-BI: Ohne Fahrerlaubnis durch die Dunkelheit
Bielefeld (ots)
FR / Bielefeld / Mitte - Am Mittwochabend, bemerkten Polizeibeamte während einer Streifenfahrt einen entgegenkommenden Roller, welcher ohne Licht die Straße befuhr. Bei der darauffolgenden Kontrolle ermittelten die Beamten weitere Verstöße.
Gegen 19:15 Uhr befuhren die Polizisten im Streifenwagen die Straße Am Stadtholz in Fahrtrichtung Eckendorfer Straße, als ihnen im Kreuzungsbereich ein Roller ohne Beleuchtung entgegen kam. Sofort wendeten die Beamten, folgten dem Roller und gaben dem Fahrer Anhaltezeichen.
Doch statt auf die Signale der Polizei zu reagieren, bog der Fahrer, ein 35-jähriger Bielefelder, in die Leibnitzstraße ab, beschleunigte seine Fahrt und fuhr dann in die Straße Hakenort, Fahrtrichtung Bleichstraße. Dort versuchte er den Polizisten durch einen Fußgängerdurchgang zu entkommen, was jedoch misslang. Diese setzten die Verfolgung zu Fuß fort und konnten ihn schließlich fassen und kontrollieren. Er gab an, die Polizisten nicht bemerkt zu haben und aus diesem Grund weitergefahren zu sein.
Die Beamten wiesen ihn auf die Gefahren hin, die von einer Fahrt ohne Beleuchtung ausgehen. Auf Nachfrage war der Bielefelder nicht im Stande, eine gültige Fahrerlaubnis vorzuzeigen. Zudem waren für den Roller keine Fahrzeugpapiere vorhanden und das angebrachte Versicherungskennzeichen passte nicht zum Gefährt.
Aufgrund eines zweiten Rollerschlüssels am Schlüsselbund des Bielefelders, wurde ein weiterer Roller an dessen Wohnanschrift kontrolliert und schließlich sichergestellt. An diesem war ebenfalls ein falsches Kennzeichen angebracht.
Darüber hinaus gestand der Kontrollierte, am gestrigen Abend Drogen konsumiert zu haben.
Die Polizisten nahmen den Bielefelder für eine Blutprobe mit auf die Wache. Die Roller wurden für eine Klärung der Besitzverhältnisse sichergestellt.
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