POL-BI: Sicher in die Fahrradsaison starten - Teil 4
Bielefeld (ots)
Abstand halten
MK / Bielefeld - Stadtgebiet - Auch wenn sich längst Radfahrer neben Autofahrern auf Bielefelds Straßen ganzjährig etabliert haben, so steigt die Zahl der Zweiradfahrer mit Beginn der wärmeren Temperaturen. Deshalb wenden sich die Verkehrssicherheitsberater der Polizei mit Tipps an alle Fahrradfahrenden und andere Verkehrsteilnehmer.
Das gilt für den Seitenabstand
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass innerorts ein Seitenabstand von mindestens 1,5 Meter beim Überholen von Radfahrenden einzuhalten ist.
Außerhalb von geschlossenen Ortschaften muss der seitliche Abstand beim Überholvorgang zu Radfahrenden noch vergrößert werden. Hier beträgt der vorgeschriebene Seitenabstand 2 Meter.
Die Gefahren
Durch das Unterschreiten des Mindestabstandes können Radfahrende die Kontrolle über ihr Rad verlieren und so in gefährliche Situationen geraten. Das kann beispielsweise eintreten, wenn sie die Spur nicht mehr halten können oder vor dem Überholenden ausweichen.
Kann der Mindestabstand während des Überholens nicht eingehalten werden, darf der Pkw- oder Lkw-Fahrende nicht überholen. Autofahrer müssen in diesen Fällen vorrübergehend ihre Geschwindigkeit reduzieren und hinter den Radfahrern bleiben, bis sich eine Möglichkeit für ein gefahrloses Überholen bietet.
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