POL-BI: Haftantritt nach Fahrzeugdiebstahl und Trunkenheitsfahrt
Bielefeld (ots)
SI / Bielefeld / Buschkamp - Ein Fahrzeugdieb mit offenem Haftbefehl machte am Mittwoch, 31.01.2024, auf sich aufmerksam, als er sich auf der Suche nach einem Ersatzreifen einem Tankstellenmitarbeiter offenbarte.
Streifenbeamte wurden gegen 07:30 Uhr zunächst zum Milanweg geschickt, weil ein Anrufer der Leitstelle eine verdächtige Person gemeldet hatte. Der Mann sei von Haus zu Haus gegangen und habe nach einem Ersatzreifen für seinen Pkw gefragt.
Während die Polizisten nach der Person Ausschau hielten, wurde ihr Einsatz von der Alarmauslösung einer Tankstelle unterbrochen. Sie fuhren zur Brackweder Straße. Dort teilte ihnen der Tankstellenmitarbeiter mit, dass ein alkoholisierter Mann die Tankstelle betreten und ihm mitgeteilt habe, dass er einen Haftbefehl offen hatte und mit einem gestohlenen Pkw zur Tankstelle gefahren sei. Während des Gesprächs befand sich der besagte Mann auf der Toilette.
Als der 32-jährige Bielefelder den Verkaufsraum betrat, hatte er eine offene Bierflasche in der Hand und wollte sich zunächst nicht ausweisen. Bei der Durchsuchung seiner Kleidung stießen die Beamten auf Cannabis und einen Grinder. Die Überprüfung seiner Personalien ergab, dass ein Vollstreckungshaftbefehl gegen ihn bestand. Sie nahmen den polizeibekannten Drogenkonsumenten vorläufig fest und ordneten eine Blutprobe an.
Auf dem Tankstellengelände stand ein weißer Audi A4. Die polizeilichen Ermittlungen führten zum Halter des Wagens. Der 44-jährige Bielefelder erläuterte den Beamten, dass er mit dem 32-Jährigen zuvor in einer Kneipe gesessen habe. Zu Hause habe er festgestellt, dass sein Autoschlüssel seines Firmenfahrzeugs nicht mehr in der Hosentasche war, habe sich jedoch zunächst keine Sorgen gemacht.
Der Audi wies starke Beschädigungen an der Front auf. Der rechte Vorderreifen war geplatzt und bis auf die Felge abgefahren. Die Stoßstange und der Scheinwerfer waren ebenfalls beschädigt.
Der 32-Jährige trat noch am selben Tag seine Haft an und muss sich zusätzlich wegen Kfz-Diebstahls, Trunkenheit im Verkehr und des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.
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