POL-BI: Flucht vor der Polizei erfolglos
Bielefeld (ots)
HC/ Bielefeld- Schildesche- Ein PKW-Fahrer scheiterte am Donnerstag, den 26.09.2024, bei dem Versuch einer Polizeikontrolle zu entgehen. Er besaß keinen Führerschein und hatte Drogen dabei.
Während der Streifenfahrt auf der Schildescher Straße in Richtung Beckhausstraße, bemerkten Polizisten gegen 19:05 Uhr einen PKW, der über die Taxi-Spur das Rotlicht der Ampel umfuhr. Während die Polizisten drehten, um ihn zu kontrollieren, sahen sie, dass der Fahrer den Kia beschleunigte und nach rechts in die Johanneswerkstraße abbog. Die Beamten schalteten Blaulicht an und schlossen zu dem Kia mit Bielefelder Kennzeichen auf. Sie gaben dem Fahrer Anhaltezeichen, der jedoch sein Fahrzeug auf der Apfelstraße weiter beschleunigte.
Bei der weiteren Fahrt fiel der Kia-Fahrer durch rücksichtsloses und grob verkehrswidriges Verhalten in Form von Missachtung der Verkehrszeichen und Verkehrsregeln auf. Unfälle konnten nur verhindert werden, weil die anderen Verkehrsteilnehmer bremsten und so brachen die Beamten die weitere Verfolgung ab. Jedoch sahen die Streifenpolizisten noch, dass der Kia-Fahrer einen PKW rechts überholte und dabei einen am Straßenrand geparkten PKW touchierte. Anschließend setzte er seine Flucht fort und der Sichtkontakt brach ab.
Wenig später konnten Polizisten im Rahmen der weiteren Fahndung den geflüchteten Kia unbesetzt und verschlossen an der Benzstraße geparkt feststellen. Eine Streifenwagenbesatzung kontrollierte im nahen Umfeld einen Fußgänger, der als Fahrer des Kia wiedererkannt wurde. Der polizeibekannte 19-jährige Bielefelder war nicht im Besitz eines Führerscheins und hat auch noch nie einen besessen.
Durch die Diensthündin "Jette" und ihren Diensthundeführer konnte, bei der Absuche des Umfeldes des Kia, der Rucksack des Bielefelders versteckt aufgefunden werden. Darin befanden sich Drogen. Die Beamten nahmen den 19-Jährigen vorläufig fest und brachten ihn in das Polizeigewahrsam, wo ihm eine Ärztin eine Blutprobe entnahm. Es wurden Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Straßenverkehrsgefährdung, Verbotenem Kfz-Rennen, unerlaubten Entfernen vom Unfallort sowie illegalem Besitz von Betäubungsmittel eingeleitet.
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