POL-BI: Cold Case "Raubmord im Jahr 1994 in Bielefeld Oldentrup" - Polizei veröffentlicht wichtiges Beweismittel - Belohnung ausgelobt
Bielefeld (ots)
MK - Bielefeld - Die Ermittlungsgruppe Cold Case der Bielefelder Polizei beschäftigt sich aktuell mit dem Mord an Hans-Georg Strohmidel aus dem Jahr 1994 und veröffentlicht erstmals ein wichtiges Beweismittel, welches bislang noch nicht für die Öffentlichkeitsfahndung genutzt wurde. Markus Mertens, Erster Kriminalhauptkommissar und Leiter der Ermittlungsgruppe, verspricht sich davon neue Hinweise und hofft, den Täter so auch nach über 30 Jahren noch überführen zu können. Als möglicher Anreiz für Hinweisgeber stehen aktuell 3.000 Euro zur Verfügung - die Details zu der Auslobung sind am Textende aufgeführt.
Tödlicher Raubüberfall auf Bielefelder Kioskbetreiber
Am Mittwoch, 13.07.1994, in der Zeit zwischen 08:00 und 10:00 Uhr, überfiel ein Unbekannter den 67-jährigen Betreiber eines kleinen Kiosks an der Straße Am Recksiek im Bielefelder Stadtteil Oldentrup. Der Täter verletzte ihn mit einem massiven Schlagwerkzeug schwer am Kopf, raubte einen geringen Bargeldbetrag und flüchtete anschließend unerkannt. Das Opfer verstarb später an seinen schweren Verletzungen. Ein Zeuge will damals in unmittelbarer Nähe einen etwa 20-jährigen Mann weglaufen gesehen haben, der mit einem blutverschmierten, weißen T-Shirt bekleidet gewesen sein soll und darunter einen Gegenstand verbarg.
Die Ermittlungen ab 1994
Umfangreiche Ermittlungen der Mordkommission "Strohmidel" führten damals nicht zur Klärung der Tat. Die Überprüfung von über 350 Passat-Besitzern verlief genauso erfolglos wie der Abgleich der Fingerabdrücke von über 100 Stammkunden des Verkaufsgeschäftes mit den am Tatort gesicherten daktyloskopischen Spuren. Unter den zahlreichen Hinweisen aus der Bevölkerung, war der entscheidende Tipp nicht dabei.
Ebenso führten die zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführten Speichelproben im Kreis der Stammkunden des Kiosks noch nicht zu einem Treffer mit am Tatort gesicherten DNA-Spuren.
Aktuelle Untersuchungen
Untersuchungen nach den neuesten wissenschaftlichen Standards führten nun auch zu einem Nachweis von DNA-Material an der Innenseite eines am Tatort sichergestellten Arbeitshandschuhs. Das Zellmaterial stimmt mit den bereits vor geraumer Zeit gesicherten DNA-Spuren vom Tatort überein.
Außen am Handschuh wurden blutige Anhaftungen festgestellt, die dem DNA-Profil des Getöteten zugeordnet werden konnten. Markus Mertens erklärt dazu: "Wir gehen davon aus, dass dieser Handschuh von dem Täter bei der Tat getragen und am Tatort zurückgelassen wurde. Möglicherweise legte er ihn ab, um das Schein- und Münzgeld besser aus der Kasse entnehmen zu können und vergaß ihn dann stressbedingt im Objekt."
Auf dem Handschuh entdeckten die Ermittler zudem die dort, mit einem Kugelschreiber oder ähnlichem Stift, groß und deutlich aufgebrachten Buchstaben "M. T". Dabei könnte es sich um die Initialen des Trägers beziehungsweise des letzten rechtmäßigen Eigentümers handeln.
Bei dem Handschuh, der vom Täter an der rechten Hand getragen wurde, handelt es sich zweifelsfrei um ein damals übliches Massenprodukt, das in jedem Baumarkt frei verkäuflich war.
Markus Mertens erklärt, was die Ermittler nun beschäftigt: "Der letzte Träger oder der Eigentümer könnte die Handschuhe individualisiert haben, weil sie ursprünglich in einem Betrieb genutzt wurden, wo mehrere Personen gleichsam derartige Schutzkleidung trugen. Hierbei muss der Täter nicht automatisch die Person gewesen sein, der die Buchstaben "M. T" ursprünglich dort aufgebracht hat."
Den Ermittlern stellen sich heute diese Fragen:
Wo wurden im Jahr 1994 derartig beschriftete Arbeitshandschuhe getragen? Wo ist in der Zeit danach ein einzelner, linker Arbeitshandschuh mit den genannten Buchstaben aufgefallen? Wer kann konkrete Hinweise auf eine Person geben, die 1994 mit den Initialen "M.T" gekennzeichnete Arbeitshandschuhe benutzte?
Bis heute ist nicht auszuschließen, dass der Täter bereits vor der Tat zum erweiterten Kundenkreis des Kioskbetreibers gehörte und damals im Bereich Oldentrup zuhause war. Möglicherweise hat der Täter über die Jahre auch sein Schweigen gebrochen und mit anderen Personen über die Tat gesprochen. Wer kann dazu Angaben machen?
Die Belohnung
Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat eine Belohnung von 3.000 Euro für Hinweise ausgesetzt, die zur Ermittlung, Ergreifung und rechtskräftigen Verurteilung des Tatverdächtigen führen. Die Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt und verteilt. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Personen, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört, bestimmt.
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