POL-BI: Unfallflüchtiger ermittelt - Hinweis zu Unfällen mit Kindern
Bielefeld (ots)
HC/ Bielefeld- Theesen- Nach einer Unfallflucht am Montag, 09.12.2024, bei dem ein Kind leicht verletzt wurde, konnte ein Unfallflüchtiger ermittelt werden.
Ein 67-Jähriger war um 07:25 Uhr mit einem Schülertransport-PKW die Jöllenbecker Straße in Fahrtrichtung stadteinwärts gefahren. Als er nach links in die Straße Telgenbrink abbog, erfasste er einen 10-Jährigen. Der Junge war zwischen auf dem Telgenbrink wartenden Fahrzeugen auf die Fahrbahn getreten, um die Straße fußläufig zu überqueren. Der Gestürzte stand sofort wieder auf und fuhr anschließend mit dem Bus zu seiner Schule. Der 67-Jährige setzte seine Fahrt, ohne anzuhalten, fort.
Nach dem Zeugenaufruf https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12522/5926303 konnte der 67-Jährige ermittelt werden. Er gab an, geschockt und davon ausgegangen zu sein, dass der Junge unverletzt sei.
In den meisten Fällen halten die Beteiligten an und kümmern sich um das gestürzte Kind. Unter Schock stehend, versichern die Kinder meist, dass es Ihnen gut gehe. Oft werden Schmerzen erst später wahrgenommen.
Melden die Eltern der Kinder daraufhin im Nachhinein den Unfall bei der Polizei, kann es für beteiligte Fahrzeugführende problematisch werden: Aufgrund des Verdachts des unerlaubten Entfernens vom Unfallort wird ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet.
Sollten Sie sich als Fahrzeugführer, in dem Glauben, es sei nichts passiert, entfernt haben, erfüllen Sie durch ihr Verhalten - auch wenn es nicht Ihre Absicht war - den Tatbestand der Verkehrsunfallflucht.
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Weiterhin muss mit dem Entzug der Fahrerlaubnis gerechnet werden!
Denken Sie deshalb daran, bei Unfällen, bei denen Kinder beteiligt sind, immer die Polizei zu rufen!
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