LPI-G: unbelehrbarer Verkehrssünder
Zeulenroda-Triebes (ots)
Am 19.06.2022 gegen 00:50 Uhr kontrollierten Beamte der PI Greiz einen 30 jährigen PKW Fahrer in der Ortslage Triebes. Bei der Kontrolle wird festgestellt, dass der Fahrer einen Atemalkoholwert von 0,82 Promille hat. Gegen ihn wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoß gegen die 0,5 Promille Grenze eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt. Nicht schlecht staunten die Beamten, als sie nur anderthalb Stunden später gegen 02:30 Uhr den selben Fahrer und gleichem Fahrzeug in Zeulenroda feststellten. Auch hier ergab die Atemalkoholmessung einen Wert von 0,54 Promille was wieder einen Verstoß gegen die 0,5 Promille Grenze darstellte. Wieder wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt. Der Erstverstoß gegen die 0,5 Promille Grenze zieht eine Geldbuße in Höhe von 500 Euro und einem einmonatigem Fahrverbot nach sich. Bei weiteren Verstößen gibt die Polizei keinen Mengenrabatt, sondern die Ahndungssätze werden verdoppelt. Außerdem wird die Führerscheinbehörde informiert und die Tauglichkeit zur Teilnahme am Straßenverkehr geprüft, was mit dem gänzlichen Entzug der Fahrerlaubnis enden kann.
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