LPI-G: Alkoholisiert von der Ordnungswidrigkeit bis zum geklärten pflichtwidrigen Verlassens des Unfallortes
Altenburg (ots)
Im Rahmen einer Verkehrskontrolle wegen verbotswidriger Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt, stellten Beamte der Polizeiinspektion Altenburger Land am 04.01.2025 um 12:15 Uhr einen 49 - jährigen Fahrzeugführer eines Ford Fiesta in der Leipziger Straße in 04600 Altenburg fest. Neben dieser Ordnungswidrigkeit, welche bereits mit einem Bußgeld von 100 Euro belegt ist, wurde zusätzlich eine Alkoholisierung von 0,64 Promille festgestellt. Der Fahrzeugführer muss nun mit einem deutlich höheren Bußgeld aufgrund der Alkoholisierung (500 Euro) sowie Punkten im Fahreignungsregister und Fahrverbot rechnen.
Auch am 03.01.2025 kurz nach 22:30 Uhr waren Beamte der Polizei Altenburg im Rahmen der Ermittlungen wegen einem unerlaubten Entfernens vom Unfallort in der Ahornstraße in Altenburg im Einsatz. Ein unbekannter Verkehrsteilnehmer hatte einen Poller beschädigt und war abgängig. Angrenzend zur Unfallörtlichkeit konnte bei einer privaten Feierlichkeit die Unfallverursacherin, eine 38 - jährige Fahrerin eines Renault Clio, angetroffen werden. Neben Gästen der Feierlichkeit, welche alkoholisiert waren, war auch die Unfallverursacherin alkoholisiert. Ein Test zeigte 1,09 Promille. Eine angeordnete Blutprobenentnahme wurde im Klinikum durchgeführt. Als die Blutprobenentnahme abgeschlossen war, stellten die Beamten erneut den Renault Clio fest, welcher bereits durch die 38 - jährige genutzt wurde. Im Rahmen der Kontrolle des um 01:10 Uhr am 04.01.2025 saß diesmal ein 37 - jähriger Mann am Steuer. Das Gesicht war den Beamten bereits bekannt, es war ein Teilnehmer der Party. Dem Verdacht folgten wies auch dieser eine Alkoholisierung auf. Mit 1,34 Promille alkoholisiert, wurde bei ihm nicht nur eine Blutprobenentnahme realisiert, sondern gleich der Führerschein eingezogen.
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