LPI-GTH: Geschwindigkeitskontrollen
Lehmannsbrück (Ilm-Kreis) (ots)
Gestern führte die Polizei Geschwindigkeitsmessungen auf der Ortsdurchfahrt der K62 durch. Die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h. 404 Fahrzeuge passierten den Bereich, 39 davon zu schnell. Ein Fahrzeugführer passierte die Messstelle mit 88 km/h. Überhöhte Geschwindigkeit ist eine der Hauptunfallursachen. Im Falle eines Verkehrsunfalles kann überhöhte Geschwindigkeit nicht nur zu enormen Sachschäden führen, sondern auch zu Personenschäden oder gar Verkehrsunfalltoten. Gemäß §3 StVO ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen einzuhalten. (jd)
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