LPI-GTH: Bitte Abstand halten
LPI Gotha (ots)
Heute Vormittag befuhren ein 73-jähriger Fahrer eines Skoda sowie eine 29-jährige Fahrerin eines Audi in genannter Reihenfolge die Langensalzaer Straße in Gotha.Als der 73-Jährige verkehrsbedingt an einer Ampelanlage halten musste, bemerkte dies die 29 Jahre alte Frau offenbar zu spät und fuhr auf den Skoda auf. Beide Fahrzeugführer und die 70-jährige Beifahrerin des 73-Jährigen wurden leicht verletzt und kamen in ein Krankenhaus. Der entstandene Sachschaden wird auf 7.000 Euro geschätzt. Die Fahrzeuge wurden abgeschleppt. Es kam zeitweise zu Verkehrsbeeinträchtigungen. Im aktuellen Kalenderjahr registrierte die Landespolizeiinspektion Gotha in den Schutzbereichen des Inspektionsdienstes Gotha, der Polizeiinspektion Arnstadt-Ilmenau sowie der Polizeiinspektion Eisenach eine Vielzahl sogenannter Auffahrunfälle mit insgesamt knapp 30 verletzten Personen. Eine der wichtigsten Verhaltensregeln zur Vermeidung derartiger Verkehrsunfälle ist das Einhalten des Sicherheitsabstandes. Gemäß §4 der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug so groß sein, "dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird". Grundsätzlich kann der "halbe Tachowert" als Anhaltspunkt für den Mindestabstand genutzt werden. Spezielle Bestimmungen bestehen zum Beispiel für Lkw oder Kraftomnibusse. Auch vorausschauendes Fahren kann zur Minimierung von Verkehrsunfällen beitragen. Hierzu ist es beispielsweise nützlich, nicht nur das vorausfahrende Fahrzeug im Blick zu behalten, sondern die gesamte Verkehrslage an sich, um entsprechend reagieren zu können. Ablenkungen, wie laute Musik sollten vermieden werden, sodass der Fahrzeugführer seine volle Aufmerksamkeit auf den Verkehr richten kann. Während der Fahrt ist der Griff zum Handy oder sonstigen elektronischen Geräten gemäß §23 Abs.1a StVO verboten. Plötzliche, möglicherweise kritische Situationen werden zu spät erkannt und rechtzeitiges Reagieren ist dann nicht möglich. Folgenreich im Straßenverkehr können auch Einschränkungen der Verkehrstüchtigkeit sein. Diese können nicht nur durch Alkohol, Drogen oder Medikamente hervorgerufen werden, sondern auch durch Müdigkeit, Konzentrationsunfähigkeit oder sonstige körperliche Beschwerden. Schon der sogenannte Sekundenschlaf kann verehrende Folgen für Fahrzeugführer haben. Die eigene sowie die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer hat oberste Priorität, deswegen sollte auch bei gesundheitlichen Beschwerden auf das Fahren verzichtet werden. Generell sollten Verkehrsteilnehmer ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht walten lassen, sodass jeder sein Ziel sicher erreichen kann. (jd)
Rückfragen bitte an:
Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Gotha
Telefon: 03621-781503
E-Mail: presse.lpigth@polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx
Original-Content von: Landespolizeiinspektion Gotha, übermittelt durch news aktuell