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Landespolizeiinspektion Gotha

LPI-GTH: Bitte Abstand halten

LPI-GTH: Bitte Abstand halten
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LPI Gotha (ots)

Heute Vormittag befuhren ein 73-jähriger Fahrer eines Skoda sowie 
eine 29-jährige Fahrerin eines Audi in genannter Reihenfolge die 
Langensalzaer Straße in Gotha.Als der 73-Jährige verkehrsbedingt an 
einer Ampelanlage halten musste, bemerkte dies die 29 Jahre alte Frau
offenbar zu spät und fuhr auf den Skoda auf. Beide Fahrzeugführer und
die 70-jährige Beifahrerin des 73-Jährigen wurden leicht verletzt und
kamen in ein Krankenhaus. Der entstandene Sachschaden wird auf 7.000 
Euro geschätzt. Die Fahrzeuge wurden abgeschleppt. Es kam zeitweise 
zu Verkehrsbeeinträchtigungen.
Im aktuellen Kalenderjahr registrierte die Landespolizeiinspektion 
Gotha in den Schutzbereichen des Inspektionsdienstes Gotha, der 
Polizeiinspektion Arnstadt-Ilmenau sowie der Polizeiinspektion 
Eisenach eine Vielzahl sogenannter Auffahrunfälle mit insgesamt knapp
30 verletzten Personen.

Eine der wichtigsten Verhaltensregeln zur Vermeidung derartiger 
Verkehrsunfälle ist das Einhalten des Sicherheitsabstandes. Gemäß §4 
der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss der Abstand zum 
vorausfahrenden Fahrzeug so groß sein, "dass auch dann hinter diesem 
gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird". Grundsätzlich
kann der "halbe Tachowert" als Anhaltspunkt für den Mindestabstand 
genutzt werden. Spezielle Bestimmungen bestehen zum Beispiel für Lkw 
oder Kraftomnibusse.
Auch vorausschauendes Fahren kann zur Minimierung von 
Verkehrsunfällen beitragen. Hierzu ist es beispielsweise nützlich, 
nicht nur das vorausfahrende Fahrzeug im Blick zu behalten, sondern 
die gesamte Verkehrslage an sich, um entsprechend reagieren zu 
können.
Ablenkungen, wie laute Musik sollten vermieden werden, sodass der 
Fahrzeugführer seine volle Aufmerksamkeit auf den Verkehr richten 
kann. Während der Fahrt ist der Griff zum Handy oder sonstigen 
elektronischen Geräten gemäß §23 Abs.1a StVO verboten. Plötzliche, 
möglicherweise kritische Situationen werden zu spät erkannt und 
rechtzeitiges Reagieren ist dann nicht möglich.
Folgenreich im Straßenverkehr können auch Einschränkungen der 
Verkehrstüchtigkeit sein. Diese können nicht nur durch Alkohol, 
Drogen oder Medikamente hervorgerufen werden, sondern auch durch 
Müdigkeit, Konzentrationsunfähigkeit oder sonstige körperliche 
Beschwerden. Schon der sogenannte Sekundenschlaf kann verehrende 
Folgen für Fahrzeugführer haben. Die eigene sowie die Sicherheit 
anderer Verkehrsteilnehmer hat oberste Priorität, deswegen sollte 
auch bei gesundheitlichen Beschwerden auf das Fahren verzichtet 
werden.
Generell sollten Verkehrsteilnehmer ständige Vorsicht und 
gegenseitige Rücksicht walten lassen, sodass jeder sein Ziel sicher 
erreichen kann. (jd)

Rückfragen bitte an:

Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Gotha
Telefon: 03621-781503
E-Mail: presse.lpigth@polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx

Original-Content von: Landespolizeiinspektion Gotha, übermittelt durch news aktuell

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