LPI-J: Finderlohn zu gering - Handy durch Finder zum Verkauf angeboten
Apolda (ots)
Eine 22-Jährige Frau aus Göttingen hatte bereits vor geraumer Zeit ihr Handy verloren. Glücklicherweise meldete sich nach einiger Zeit ein Finder und wollte der jungen Frau das Mobiltelefon gegen einen Finderlohn zurückgeben. Da der angebotene Finderlohn offenbar nicht hoch genug war, stellte der unehrliche Finder das I-Phone auf eBay Kleinanzeigen zum Verkauf und informierte die 22-Jährige über die Option es "zurückzukaufen". Dank der Ermittlungen der Polizei, der Ortung des Handys und einem Durchsuchungsbeschluss konnte der 22-Jährigen ihr Handy wieder übergeben werden. In der Wohnung der 35-Jährigen "Finderin" stellte die Polizei zudem noch kleinere Mengen Cannabis fest.
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