LPI-J: Verfassungswidrige Handbewegung
Jena (ots)
Als ein Mann in der Bahnhofshalle im Jenaer Westbahnhof an einem Kiosk mit zwei darin befindlichen Frauen vorbeiläuft, fällt ihm nichts Anderes ein als verfassungswidrig den rechten Arm zu heben. Die Polizei wurde verständigt. Anhand der Personenbeschreibung durch Zeugen konnte der Mann im Nahbereich angetroffen und kontrolliert werden. Gegen den 30-Jährigen, der bereits polizeibekannt ist, wurde ein Strafverfahren eingeleitet und ein Platzverweis ausgesprochen.
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