LPI-J: Hausfriedensbruch
Apolda (ots)
Am gestrigen Tag ging bei der Polizei die Meldung ein, dass ein 34-jähriger polizeibekannter Mann wiederholt und trotz Hausverbotes, widerrechtlich im Keller eines Mehrfamilienhauses im Ernst-Thälmann-Ring übernachtete. Bei Hinweisen auf widerrechtliches Betreten und Hausieren sollten sich die Hausbewohner umgehend an den Vermieter oder die Hausverwaltung wenden, um etwaige Gefahren abzuwenden. Der widerrechtliche Aufenthalt stellt bei bestehendem Hausberbot eine Straftat gemäß § 123 StGB dar und kann bei der örtlichen Polizeidienststelle jederzeit angezeigt werden.
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