LPI-J: Wahlplakate wieder im Visier von Sachbeschädigern
Jena (ots)
Das Herunterreißen und beschädigen sowie auch das Beschmieren von Wahlplakaten ist strafbar. Am gestrigen Abend sind drei Personen bei einer derartigen Aktion in Jena erwischt worden. Sie entfernten elf Plakate im Bereich der Stadtrodaer Straße und wurden dabei von Zeugen gesehen. Diese informierten die Polizei. Nach dem Strafgesetzbuch wird eine Sachbeschädigung mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet. Auch wenn die Abbildung der eigenen politischen Sichtweise widerspricht, sollte man von einer solchen Tathandlung Abstand nehmen.
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