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LPI-NDH: Unfallflucht ist unfair und eine Straftat! Ein Lagebild aus Nordthüringen

LPI-NDH: Unfallflucht ist unfair und eine Straftat! Ein Lagebild aus Nordthüringen
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Nordthüringen (ots)

Wenn man die Verkehrsunfallstatistik aus 2023 zur Rate zieht und hierbei den Zuständigkeitsbereich der Landespolizeiinspektion Nordhausen betrachtet - hierzu zählen die Landkreise Nordhausen, Eichsfeld, Kyffhäuser und Unstrut-Hainich - so kommt man zum Ergebnis, dass es alle 4 ½ Stunden zu einer Verkehrsunfallflucht in Nordthüringen kommt.

Wenn dann ein Flüchtiger ermittelt werden kann und dieser die Möglichkeit hat sich zur ihm vorgeworfenen Straftat äußern kann, so hören Polizeibeamte oft "...das habe ich gar nicht mitbekommen!" Laut Studien von Versicherern ist es aber auszuschließen, dass es einem aufmerksamen Fahrer entgeht, dass es zu diesem Missgeschick kam - einen Verkehrsunfall.

Häufig hinterlassen dann die Fahrer, die bspw. ein parkendes Fahrzeug beschädigt haben, einen Zettel an der Windschutzscheibe unter dem Scheibenwischer. Oft mit falschen, unleserlichen oder unvollständigen Angaben - losgelöst davon zu wissen, wann der Geschädigte zu seinem Auto kommt, oder ob der Zettel der Witterung zum Opfer fällt. Das ist schlichthin ein falsches Verhalten, genauso wie einfach weiterfahren oder sich ohne eine entsprechende Wartezeit zu entfernen. Der Gesetzgeber hat hier keine eindeutige Definition vorgenommen, außer der vorstehenden. Abermals besteht hierbei der Irrglaube, dass dieses Verhalten eine Verkehrsunfallflucht verhindern würde - Unfälle passieren und jeder der geschädigt ist hat das Recht diesen Schaden reguliert zu bekommen. Daher besteht eine Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge.

Der Tatbestand des § 142 StGB - "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort", die klassische Unfallflucht, greift immer dann, wenn kein vollständiger Personalienaustausch zwischen den Unfallbeteiligten stattgefunden hat. Ist der Unfallgegner nicht durch den Unfallbeteiligten aufzufinden, so ist der Personalienaustausch immer durch die Polizei durchzuführen, um nicht Beschuldigter einer Straftat zu werden. Die zuständige Polizei erreicht man immer unter der Anschlussnummer der Region, in der man sich befindet, oder über die 110. Hierbei sollte keine Scheu vor dem Hinzuziehen der Polizei bestehen, auch wenn der Schaden noch so lapidar erscheint - die Konsequenz aus anderem Verhalten heraus wäre der Verdacht einer Verkehrsunfallflucht. Ein Strafverfahren, das mit einer Geldstrafe, einem Fahrverbot oder Punkten in der Verkehrssünderkartei in Flensburg einhergeht.

Betrachtet man das erste Halbjahr 2024, so wurden in Nordthüringen bis zum 26. Juni 800 Verkehrsunfallfluchten angezeigt. Hiervon sind 336 Unfallfluchten aufgeklärt worden.

Vergleicht man die Verkehrsunfallfluchten desselben Vorjahreszeitraums mit dem hiesigen, so sind diese im Unstrut-Hainich-Kreis auf gleichbleibend hohem Niveau von 274 in 2023 bzw. 277 in 2024. Geklärt wurden hiervon lediglich 118 (2023) bzw. 107 (2024).

In den drei anderen zu betrachtenden Landkreisen ist die Anzahl der Unfallfluchten deutlich geringer. So waren es in den ersten sechs Monaten diesen Jahres 204 im Landkreis Eichsfeld, 175 in Nordhausen und 142 im Kyffhäuserkreis.

Rückfragen bitte an:

Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Nordhausen
Telefon: 03631/961503
E-Mail: Pressestelle.lpindh@polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx

Original-Content von: Landespolizeiinspektion Nordhausen, übermittelt durch news aktuell

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