Landespolizeiinspektion Nordhausen
LPI-NDH: Lästige Lebensretter - der Fahrradhelm
Nordhausen, Kyffhäuser, Unstrut-Hainich, Eichsfeld (ots)
Für die meisten Menschen ist das Fahrrad neben der sportlichen und gesundheitlichen Betätigung, ein positiver Umweltaspekt und in diesen Zeiten angespannter Energiekosten ein Ersparnisfaktor. Das flexible Verkehrsmittel wird, auch aufgrund des vorangeschrittenen Fahrradnetzausbaus, immer beliebter bei Jung und Alt.
Wie der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) bekannt gab, ist die Anzahl getöteter Menschen im Straßenverkehr seit 2022 gesunken. Der Anteil der im Straßenverkehr tödlich verunglückten Radfahrerinnen und Radfahrer ist seit allerdings 2000 auf fast das Doppelte angestiegen, trotz der technischen Entwicklung von Fahrrädern und Sicherheitsausrüstungen.
In der ersten Jahreshälfte dieses Jahrs ereigneten sich 153 Verkehrsunfälle bei denen Fahrräder und Pedelecs im Bereich der Landespolizeiinspektion Nordhausen beteiligt waren. Bei 37 Verkehrsunfällen erlitten Radfahrer schwerste Verletzungen. Die Hauptunfallursachen sind im Nordthüringer Bereich die falsche Straßenbenutzung und überhöhte Geschwindigkeit. Im Mai 2024 verzeichnete die Nordthüringer Polizei die meisten Verkehrsunfälle mit Fahrradbeteiligungen, wobei im Unstrut-Hainich-Kreis die meisten registriert wurden. Hierbei ereigneten sich die meisten Unfälle an einem Donnerstagnachmittag.
Oft ereignen sich schwere Stürze ohne eine Beteiligung weiterer Verkehrsteilnehmer. In diesen Fällen hätte ein Fahrradhelm vor schwersten oder tödlichen Kopfverletzungen geschützt. Vor allem Kinder sollten stets einen Helm tragen. Seien Sie Vorbild für Ihre Kinder und tragen Sie auch auf Kurzstrecken einen Helm! Die Beförderung von Kindern im Kinderfahrradsitz oder mittels Fahrradanhänger (bis 7 Jahre) benötigt ein Höchstmaß an Sicherheitskriterien und sollte nicht unterschätzt werden.
Das Wichtigste beim Fahrradfahren ist neben der gegenseitigen Rücksichtnahme im Straßenverkehr, vor allem die Verkehrssicherheit des Fahrrades! Ein jährlicher Check bzw. eine Wartung des Fahrrades macht es sicher und verlängert die Lebensdauer mitunter erheblich. Als notwendigste Ausrüstungsteile gelten neben der vorderen und hinteren Beleuchtung eine funktionierende Bremse sowie Reflektoren und eine hörbare Klingel. Bei Dämmerung und Dunkelheit sollte das Fahrradlicht immer eingeschaltet sein. Das Tragen heller oder reflektierender Kleidung kann die Gefahr, von anderen Verkehrsteilnehmern übersehen zu werden, deutlich minimieren.
Die Straßenverkehrsordnung gilt auch für Radfahrer
Nicht nur Auto-, sondern auch Radfahrern drohen Buß- und Verwarngelder bei Verstößen wie z.B. Handynutzung oder Rotlichtverstoß. Für Fahrradfahrer bestehen ebenso gesetzliche Grenzwerte bezüglich des Betäubungsmittel- und Alkoholkonsums. Hier ist der Grenzwert für Fahrradfahrer 1,6 Promille, bei dem ein Ermittlungsverfahren aufgrund der Trunkenheit im Straßenverkehr droht. Beim Hinzukommen von Ausfallerscheinungen wie beispielsweise einer unsicheren Fahrweise, erfüllt man, unabhängig vom Promillewert, ebenso diesen Straftatbestand. Gleiches gilt beim Konsum von Betäubungsmitteln. Dies kann möglicherweise zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.
Wird ein anderer Verkehrsteilnehmer bei einem Verkehrsunfall durch den verkehrsuntüchtigen Radfahrer geschädigt, so erfüllt er den Straftatbestand der Gefährdung des Straßenverkehrs. Gleiches gilt für Verkehrsunfallfluchten. Auch hier droht ein Fahrerlaubnisentzug zum rechtmäßigen Führen jegliche Kraftfahrzeuge.
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