Landespolizeiinspektion Nordhausen
LPI-NDH: Verkehrsunfallfluchten in Nordthüringen - Ein Lagebild aus der Landespolizeiinspektion Nordhausen
Nordthüringen (ots)
Zieht man die Verkehrsunfallstatistik aus dem Jahr 2023 im Zuständigkeitsbereich der Landespolizeiinspektion Nordhausen zu Rate - hierzu zählen die Landkreise Nordhausen, Eichsfeld, Kyffhäuser und Unstrut-Hainich - so kommt man zum Ergebnis, dass die Fallzahlen im Jahr 2024 leicht rückläufig sind.
Betrachtet man die ersten drei Quartale des Kalenderjahres 2024, so wurden in Nordthüringen bis zum 30. September insgesamt mehr als 1400 Verkehrsunfallfluchten angezeigt. Mit 639 Unfallfluchten konnten etwa 44 % aufgeklärt werden, wobei zu beachten ist, dass gegenwärtig nicht bei allen Verfahren die Ermittlungen abgeschlossen sind. Vergleicht man die Verkehrsunfallfluchten desselben Vorjahreszeitraums, so sind diese im Unstrut-Hainich-Kreis leicht von 445 in 2023 auf 462 in 2024 angestiegen und weiter auf einem hohen Niveau. Geklärt wurden hiervon 201 (2023) und bisher 196 in 2024. In den drei anderen zu betrachtenden Landkreisen ist die Anzahl der Unfallfluchten deutlich geringer. So gab es in den ersten neun Monaten dieses Jahres insgesamt 385 Unfallfluchten im Landkreis Eichsfeld, was einen Anstieg von 29 Unfallfluchten bedeutet. Mit 339 Verkehrsunfallfluchten im Landkreis Nordhausen und 257 im Kyffhäuserkreis sind diese Zahlen sogar leicht rückläufig.
Der Tatbestand des § 142 StGB - "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort", die klassische Unfallflucht, greift immer dann, wenn kein vollständiger Personalienaustausch zwischen den Unfallbeteiligten stattgefunden hat. Somit ist die allgemeine Auffassung, dass es ausreichend sei, durch ein unleserliches Schriftstück an einem Scheibenwischer bei schlechter Witterung und mitunter falschen oder unzureichenden Angaben dem Tatbestand nicht zu verwirklichen, schlichtweg falsch!
Ist der Unfallgegner nicht durch den Unfallbeteiligten festzustellen, so ist der Personalienaustausch IMMER(!) durch die Polizei durchzuführen, um nicht Beschuldigter einer Straftat zu werden. Es kann als Unfallbeteiligter auch ein Radfahrer oder Fußgänger auftreten, der bspw. mit einem Einkaufswagen gegen ein Fahrzeug gefahren ist. Hierbei sollte keine Scheu vor dem Hinzuziehen der Polizei bestehen, auch wenn der Schaden noch so lapidar erscheint - die Konsequenz aus anderem Verhalten heraus wäre der Verdacht einer Verkehrsunfallflucht. Ein Strafverfahren, das mit einer Geldstrafe, einem Fahrverbot oder Punkten in der Verkehrssünderkartei in Flensburg einhergehen kann.
Rückfragen bitte an:
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