Landespolizeiinspektion Saalfeld
LPI-SLF: Verkehrsgeschehen am Wochenende im Landkreis Sonneberg
Saalfeld (ots)
Am Freitag gegen 11:35 Uhr kam es auf der B 281 auf der Straße zwischen Neuhaus am Rennweg und Lichte zu einem Verkehrsunfall mit verletztem Motorradfahrer. Ein Pkw-Fahrer wollte nach links in die Schmalenbuchener Straße einbiegen und musste verkehrsbedingt anhalten. Der Kradfahrer erkannte die Situation zu spät und fuhr in das Heck des Pkw. Dabei kam der Motorradfahrer zu Fall und verletzte sich. Das Krad wurde in den Gegenverkehr geschleudert. Der Verletzte wurde durch den Rettungsdienst ins Krankenhaus verbracht. Die Straße musste bis zur Räumung der Unfallstelle voll gesperrt werden.
Am Samstag gegen 15:30 Uhr überfuhr ein Kleintransporter auf der B4 in Höhe Einfahrt Heubisch einen Gegenstand und dabei wurde die Ölwanne aufgerissen. Auf einer Länge von ca. 150 Metern ergab sich eine Ölspur, diese musste durch den Straßenbaulastträger und der Feuerwehr beseitigt werden.
Am Samstag, den 19.08.23 fiel ein Pkw-Fahrer mit unsicherer Fahrweise im Sonneberger Stadtteil Wolkenrasen auf. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,48 Promille. Ein Mofa wurde am Sonntag gegen 03:30 Uhr in Sonneberg angehalten, ein Atemalkoholtest beim Fahrer erbrachte hier einen Wert von 1,47 Promille. In beiden Fällen wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Den Führerschein abgeben musste ein Pkw-Fahrer, welcher durch eine unsichere und für sich und andere gefährliche Fahrweise auffiel. Nur durch das umsichtige Verhalten und einer Notbremsung der anderen Verkehrsteilnehmer kam es nicht zu einem Unfall. Ein Drogen und Alkotest verlief negativ. Die Fahrer werden sich wegen Trunkenheit im Verkehr und Gefährdung des Straßenverkehrs zu verantworten haben.
Am Wochenende wurden E-Scooter - Fahrer in Sonneberg und Neuhaus am Rennweg kontrolliert. Diese Elektrokleinstfahrzeuge, dürfen im öffentlichen Verkehrsraum benutzt werden, sofern sie eine Betriebserlaubnis besitzen und versichert sind. Bei zwei Fahrzeugen konnte die Versicherung - ein Versicherungskennzeichen ist auf dem Fahrzeug anzubringen - nicht nachgewiesen werden. Anzeigen wurden erstattet.
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