Landespolizeiinspektion Saalfeld
LPI-SLF: Benutzung von Paintballwaffe in der Öffentlichkeit
Sonneberg (ots)
Am Samstag, 14.10.2023 gegen 23:00 Uhr erhielt die Polizeiinspektion Sonneberg die Mitteilung, dass eine 28jährige weibliche Person mit einer Paintballwaffe auf eine Hauswand schießt. Vor Ort konnte diese Person angetroffen werden und es folgten die erforderlichen polizeilichen Maßnahmen. Die Waffe wurde sichergestellt und ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz gegen die Dame eröffnet.
Die Polizei mahnt dazu, solche Aktionen zu unterlassen, da diese zu einem größeren Polizeieinsatz mit hohen Kosten für den Betroffenen führen können. Weiterhin ist das Führen in der Öffentlichkeit und das Schießen mit solch einer Waffe erlaubnispflichtig und in der Regel nur auf einer dafür geeigneten Schießstätte bzw. eigenem umfriedeten Grundstück erlaubt. Die Geschosse dürfen hierbei das Grundstück jedoch nicht verlassen.
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