Landespolizeiinspektion Saalfeld
LPI-SLF: Betrug zum Nachteil einer 85-Jährigen
LPI Saalfeld allgemein/ Sonneberg (ots)
Am Montagmittag wurden aus der Wohnung einer Seniorin in Sonneberg Bargeld und Schmuck entwendet, nachdem Betrüger sich Zutritt verschafft hatten. Unter dem Vorwand, Heizung und Zählerstände abzulesen, gelangte zunächst ein Mann in die Wohnung der 85-Jährigen. Mutmaßlich ließ dieser dann eine weitere, bislang unbekannte, Person in die Wohnung. Anschließend bemerkte die Seniorin das Fehlen von verschiedenem Goldschmuck sowie von Bargeld aus dem Schlafzimmer- doch zu diesem Zeitpunkt hatten die Tatverdächtigen die Räumlichkeiten bereits wieder verlassen. Der Gesuchte kann wie folgt beschrieben werden: Ca. 180cm groß, ausländisches (evtl. arabisches) Erscheinungsbild, schwarze Locken, ohne Brille und Bart, bekleidet mit dunkelblauer Jacke mit grünen Streifen. Zeugen, die Hinweise zu dem Gesuchten geben können, wenden sich mit sachdienlichen Hinweisen unter Nennung der Vorgangsnummer 0298432 an die Polizei in Sonneberg.
Anmerkung der Polizei: Neben den bekannten Maschen der Telefontrickbetrüge gehen die Betrüger auch häufig persönlich auf die späteren Geschädigten zu. So verschaffen der/die Unbekannten sich Zutritt zu den Wohnungen, der meist älteren Personen, indem mitunter folgende Szenarien vorgespielt werden: -Mitarbeiter von Telefonanbietern, Verlagen oder anderweitige Verkäufer -Hausmeister/ Strom bzw. Heizung und Zählerstände ablesen -sogenannter "Zettel-Stift-Trick" - ..."ob man mal einen Stift und Zettel leihen könnte..."
Nicht selten kommt es dann zum teilweise unbemerkten Eindringen von einer oder mehreren Personen in die Privatwohnung und schließlich werden Schmuck und Bargeld oder andere, persönliche Gegenstände gestohlen.
Seien Sie besonders aufmerksam im Umgang mit oben genannten Personen, lassen Sie diese nie unbeaufsichtigt bzw. gewähren bestenfalls ohne vorherige Ankündigung (wie Hinweisschreiben zu Zählerablesungen) keinen Zutritt. Wenden Sie sich im Zweifelsfall, BEVOR Sie Unbekannte in die Wohnung lassen, telefonisch an Angehörige oder die Polizei.
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