LPI-SHL: Selbst ist der Mann - darf er das?
Wernshausen (ots)
Zu einem skurrilen Sachverhalt wurde die Meininger Polizei am Samstag, den 04.01.2025 nach Wernshausen gerufen. Ein Mann aus Breitungen, dessen Fahrrad erst im Dezember gestohlen worden war, hatte in sozialen Medien um Hinweise gebeten, falls jemand sein Fahrrad sehen sollte. Tatsächlich wurde der Geschädigte von Dritten darüber informiert, dass er dies in einer Gartenanlage in Wernshausen wiederfinden könne. Kurzerhand machte sich der Bestohlene auf den Weg dorthin und wurde auch fündig - jedoch, sein Fahrrad fand er in Einzelteile zersägt vor, nebst einem amtsbekannten Mann, welcher als Täter in Frage kommt. Um den vermeintlichen Täter vor Ort festzuhalten, so der Breitunger, habe er Pfefferspray eingesetzt. Als die Polizei in dem Gartengrundstück eintraf, welches einem Bekannten des vermeintlichen Täters gehört, wurde noch weiteres, vermutliches Diebesgut aufgefunden. Ein E-Scooter, welchen der wegen zahlreichen Eigentumsdelikten amtsbekannte Mann mitführte, wies eine falsche Versicherungsplakette auf. Der Roller wurde sichergestellt, ebenso ein Eimer mit den Überresten des Fahrrades des Geschädigten. Lediglich die Beleuchtung war noch zu gebrauchen. Gegen den vermutlichen Täter bestand dennoch kein Festhaltegrund, sodass er aus der Maßnahme entlassen wurde. Gegen den Eigentümer des nunmehr in Schrott verwandelten Fahrrades wurde ebenfalls ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, da zu klären ist, ob ein Rechtfertigungsgrund für den Einsatz des Reizstoffes vorgelegen hat. Außerdem müssen solche Sprühgeräte zur Tierabwehr gewidmet oder mit einem Prüfzeichen versehen sein, um sie legal zu führen. Einen Täter auf frischer Tat darf hingegen jeder bis zum Eintreffen der Polizei festhalten, jedoch nur unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit.
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