API-TH: Der Fahrtenschreiber ist zur Benutzung da!
A71 (ots)
Letzten Donnerstag kontrollierten Beamte der Autobahnpolizei einen deutschen Kleintransporter auf der A71 in Fahrtrichtung Sangerhausen. Das im Werksverkehr eingesetzte Fahrzeug war mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgerüstet. Nur schien diesen, keiner für notwendig zu halten, denn der Fahrer hatte weder eine Fahrerkarte, noch war das Kontrollgerät einsatzbereit. Eine genauere Überprüfung förderte Verstöße im Bereich der vorgeschriebenen Ruhezeit zu Tage. Es erfolgten Anzeigen gegen Fahrer und Halter wegen Verstößen gegen das Fahrpersonalrecht. Die Bußgelder für nicht ordnungsgemäß bereitgestellte Fahrtenschreiber seitens des Unternehmers schlagen mit bis zu 750 EUR je 24h Zeitraum zu buche.
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