API-TH: Sicher durch den Winter - so verhalten Sie sich richtig, wenn der Winterdienst auf der Autobahn unterwegs ist
Thüringer Autobahn (ots)
Schnee und Eis machen es Verkehrsteilnehmern im Winter oft schwer. Umso wichtiger ist die Arbeit des Winterdienstes. Doch wie verhält man sich als Verkehrsteilnehmer richtig, wenn die Räumfahrzeuge unterwegs sind? Leider kommt es immer wieder zum Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmern, was teilweise zu riskanten Überholmanövern oder unübersichtlichen Verkehrssituationen führt. Grundsätzlich ist das Überholen bei winterlichen Straßenverhältnissen mit einem hohen Risiko verbunden. Ein allgemeines Überholverbot in Bezug auf Räumfahrzeuge gibt es jedoch nicht. Kommt es zum Einsatz des Schiebeschildes, so ist der Winterdienst nur noch mit einer Geschwindigkeit von ca. 30 km/h unterwegs und am Heck des Fahrzeuges wird auf einer Tafel zusätzlich Überholverbot (VZ 276) angezeigt. Dann sollte man Räumfahrzeuge nicht überholen.
Bei starkem Schneefall fahren mehrere Räumfahrzeuge versetzt hintereinander, um die gesamte Fahrbahnbreite zeitgleich von Schnee zu befreien. Dadurch wird Schnee und Matsch aufgewirbelt und nach rechts an den Fahrbahnrand geschoben. Setzt man nun zu einem riskanten Überholmanöver an, so riskiert man, genau diese Schneemassen vor oder auf das eigene Fahrzeug geschoben zu bekommen. Was dann folgt, ist ein waghalsiges Ausweichmanöver, wodurch das Fahrzeug ins Schleudern geraten könnte. Des Weiteren lässt sich der Straßenzustand vor dem Winterdienst schlecht einschätzen. Die Fahrbahn könnte mit Schnee und Eis bedeckt sein - ein weiteres Risiko.
Streut ein Schneepflug jedoch die Fahrbahn ohne den Einsatz des Schiebeschildes, so sind diese mit einer Geschwindigkeit von ca. 60 km/h auf der Autobahn unterwegs. Hier wird das Symbol "Achtung" (VZ 101) am Heck des Fahrzeuges eingeblendet. Es darf also überholt werden, unabhängig davon, auf welchem Fahrstreifen der Winterdienst fährt. Wie das eingeblendete Verkehrszeichen jedoch schon besagt, gilt hier besondere Vorsicht. Dies wird zusätzlich durch das gelbe Blinklicht deutlich (§38 Abs. 3 StVO). Grundsätzlich sollte ein ausreichender Sicherheitsabstand zu dem Streufahrzeug eingehalten werden. Dies gilt auch für den seitlichen Abstand.
Auch Verkehrsunfälle in Verbindung mit dem Schneepflug kommen in der kühlen Jahreszeit gelegentlich vor. Ursächlich hierfür ist meist unangepasste Geschwindigkeit in Verbindung mit unzureichendem Sicherheitsabstand, sodass Fahrzeuge seitlich mit dem Schiebeschild kollidieren. Dies lässt sich durch Aufmerksamkeit und besondere Vorsicht beim Überholen verhindern.
Der Winterdienst ist also kein lästiger Zeitfresser, sondern ein notwendiges Mittel zum Erhalt der Verkehrssicherheit in den Wintermonaten.
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