Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis
POL-EN: Ennepe-Ruhr-Kreis - Waffenbesitzer aufgepasst: Ab 1. Oktober greift verschärftes Waffenrecht für LEP-Waffen
Ennepe-Ruhr-Kreis (ots)
Ab Anfang Oktober greift hinsichtlich so genannter LEP-Waffen ein verschärftes Waffenrecht in Deutschland. Die Abkürzung LEP steht dabei für Luftenergiepatrone. Hiermit sind keine "normalen" Luftdruckwaffen gemeint, welche mit CO2 Kapseln oder Druckluft betrieben werden, sondern nur solche Waffen,die entsprechend umgebaut wurden. Besitzer dieser Waffen müssen bis spätestens Ende September beim Landrat als Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis einen Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte stellen. Unabhängig von der Zahl der einzutragenden Waffen wird dafür eine Gebühr von 40,90 Euro erhoben. LEP-Waffen sind auf Luftdruck umgebaute - ursprünglich scharfe -Originalwaffen. Diese Druckluftgewehre und -pistolen haben ein "F im Fünfeck" als Zulassungszeichen. Sie können relativ leicht wieder in scharfe Waffen zurückgebaut werden. Deswegen gilt für sie nach der bundesweiten Waffenrechtsnovelle neuerdings eine Erlaubnispflicht. "Die erforderliche Sachkunde für den Umgang mit der Waffe kann in den meisten Fällen vor dem Hintergrund des bisherigen Besitzes unterstellt werden", sagt Bernd Seifert, Sachbearbeiter für Waffenwesen bei der Kreispolizei. Gleichzeitig weist er jedoch auf die "dringende Notwendigkeit" hin, einen Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte zu stellen. Der unerlaubte Besitz derartiger Waffen ist zukünftig nach Paragraf 52 des Waffengesetzes strafbar. Auskünfte erteilen: Hr. Seifert 02336/9166-1101, Hr. Schlöffel -1103 und Frau Hoppe -1104.
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