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POL-EN: Schwelm - Fremdverschulden bei dem Tod einer Frau kann ausgeschlossen werden
Schwelm (ots)
Am 06.03.2018, um 18:00 Uhr, wurde eine 32-jährige Schwelmerin tot in ihrer Wohnung in der Schillerstraße aufgefunden. Offensichtlich hat die junge Frau Holzkohle auf einem Grill im Wohnzimmer angezündet und ist an dem Kohlenmonoxid erstickt. Ein Fremdverschulden oder technischer Defekt wird von den Ermittlern ausgeschlossen.
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