Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis
POL-EN: Ennepe-RuhrKreis - Große Nachfrage nach Kleinem Waffenschein
Schwelm (ots)
Im Bereich der Kreispolizeibehörde Schwelm wurden bisher ca. 480 sogenannte Kleine Waffenscheine beantragt. Personen die über 18 Jahre sind, werden damit berechtigt außerhalb der Wohnungen, des Grundstückes oder der Geschäftsräume (Firmengelände) Gas-, Signal- oder Schreckschusswaffen zu tragen. Erwachsene dürfen jedoch nach wie vor zum Beispiel Schreckschusswaffen ohne eine zuvor zu erteilende Erlaubnis kaufen. Wer einen sogenannten Kleinen Waffenschein beantragt, muss eine Gebühr von 50 Euro entrichten und kann dieses im Kreishaus Zimmer 322 Frau Hoppe/323 Herr Schlöffel oder 324 Herr Seifert erledigen. Frauen, die zur Selbstverteidigung solche Waffen oft in der Handtasche mitführen, benötigen hierzu auch den Kleinen Waffenschein. Elektroschockgeräte, Schlagringe oder Butterflymesser usw. sind nach dem Gesetz jetzt verboten und dürfen seit dem 01.04.2003 nicht mehr besessen werden. Diese können noch bis zum 31.08.2003 bei der Kreispolizeibehörde oder den Polizeidienststellen abgegeben werden. Bisher wurden bei der Polizei insgesamt 220 Waffen und verbotene Gegenstände abgegeben. Die Abgabefrist endet am 31.08.2003. Wer ab dem 1. September noch illegale Waffen und Gegenstände besitzt, muss mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Alle Waffen sollten jedoch gesichert aufbewahrt werden wie zum Beispiel in speziell dafür vorgesehenen Waffenschränken. Hier wird auf die neuen Klassifizierungen der Tresore nach der Euro-Norm hingewiesen, diese Verpflichtung trifft jeden Waffenbesitzer.
ots-Originaltext: Polizei Schwelm
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