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Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis

POL-EN: Gemeinsame Erklärung des Kreises Ennepe-Ruhr und der Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis zu Fragen der Lokalredaktion Schwelm der Westfalenpost Ennepe-Süd

Ennepe-Ruhr-Kreis (ots)

1.Wann haben Sie als Leiter der Kreispolizeibehörde von diesem Thema erfahren? Als Leiter der Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis wurde ich noch im Verlauf der Nacht vom 05. auf den 06.05.2020 über den Schusswechsel in Gevelsberg, den Einsatz der Spezialeinheiten, die Festnahme des Tatverdächtigen und die Verletzungen eines meiner Beamten sowie des Tatverdächtigen informiert. Diese Information beinhalteten keine Details der Einsatzbewältigung, da nach den geltenden Vorschriften der Polizei die Verantwortung für die polizeilichen Maßnahmen zur Ergreifung des Tatverdächtigen sowie die strafrechtlichen Ermittlungen unmittelbar auf das Polizeipräsidium Hagen übergingen. Insbesondere die Vorwürfe gegen die beiden Beamtinnen waren weder mir noch anderen leitenden Mitarbeitern meiner Behörde zu diesem frühen Zeitpunkt bekannt. Nachdem es zu Beginn der Folgewoche erste Hinweise gab, dass sich die beiden Beamtinnen von der Einsatzstelle entfernt hatten und hierfür kein Grund offensichtlich war, informierte meine Behörde am 14.05.2020 die ermittelnde Mordkommission des Polizeipräsidiums Hagen über diese Vorwürfe.

2.Warum haben Sie entschieden, dieses Thema nicht öffentlich zu machen? Nachdem bereits in der Einsatznacht die Einsatzleitung wegen der Einordnung der Tat als Tötungsdelikt auf das PP Hagen als zuständige Polizeibehörde übergegangen war, führte zusätzlich die Übermittlung der Vorwürfe gegenüber den beiden Beamtinnen zu einer weiteren ausschließlichen Zuständigkeit des PP Hagen. Strafverfahren gegen Polizisten meiner Behörde führt grundsätzlich das Polizeipräsidium Hagen als "neutrale" Behörde. Nachdem ich am Freitag, den 05.06.2020, über die Mordkommission in Kenntnis gesetzt wurde, dass die Staatsanwaltschaft tatsächlich gegen beide Beamtinnen ein Strafverfahren eingeleitet hatte, eröffnete ich am Montag, den 08.06.2020, das Disziplinarverfahren gegen beide. Durch diesen Schritt ändert sich die strafrechtliche Pressehoheit der Staatsanwaltschaft und der Polizei in Hagen nicht. Disziplinarangelegenheiten sind grundsätzlich nicht öffentliche Verfahren. Dies betrifft auch unmittelbare Personalmaßnahmen in Bezug auf die beiden Betroffenen.

3.In welchem Maße hat die Kommunalwahl eine solche Entscheidung beeinflusst? Politische Erwägungen haben im Umgang mit dem vorliegenden Fall keine Rolle gespielt, dies gilt im Übrigen auch grundsätzlich für meine Funktion als Chef der Kreispolizeibehörde.

4.In welchem Maße hatte dieser Fall Auswirkungen auf die Besetzung des Polizeibeirats? Der Zusammenhang erschließt sich nicht.

5.Wie bewerten Sie als Leiter der Kreispolizeibehörde die Vorwürfe, die den beiden Frauen gemacht werden? Polizistinnen und Polizisten müssen sich gesetzestreu verhalten und ihren dienstlichen Pflichten nachkommen. Das erwarte ich einfach von jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter und ich weiß, dass sich viele andere der an diesem Einsatz Beteiligten so verhalten haben. Ob sich die Vorwürfe gegen die beiden Beamtinnen im Straf- oder im Disziplinarverfahren bestätigen werden, bleibt abzuwarten. Dass ich und die gesamte Behördenleitung die Vorwürfe ernst nehmen, zeigt die Tatsache, dass unverzüglich, nachdem ein hinreichender Verdacht bestand und keine Rechtfertigungen offensichtlich waren, die notwendigen Schritte zur Sachverhaltsklärung eingeleitet wurden. Abhängig von dem abzuwartenden Ausgang der Verfahren, werden die erforderlichen und zulässigen Maßnahmen ergriffen.

6.Welche Auswirkungen dieser Vorwürfe nehmen Sie in der Behörde/im Kollegenkreis wahr? Ich bin mir sicher, dass es Beschäftigte in unserer Behörde gibt, die diesen Vorfall kritisch sehen. Ich kann das sehr gut nachvollziehen. Auf der anderen Seite sind auch Polizisten nur Menschen und reagieren gerade in Extremsituationen auch schon einmal unvorhersehbar. Ob und welche Aufgaben sie künftig noch für die Polizei wahrnehmen werden, wird das Ergebnis der eingeleiteten Verfahren sein. Wir setzen darauf, dass es zu einem schnellen und fairen rechtsstaatlichen Verfahren kommt und wir nach ihrem Abschluss entsprechend weitere sowie ggf. notwendige Maßnahmen für unsere Behörde umsetzen können.

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Telefon: 02336/9166-2120 o. Mobil 0174/6310227
Fax: 02336/9166-2199
E-Mail: pressestelle.ennepe-ruhr-kreis@polizei.nrw.de

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