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POL-D: Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach und des Polizeipräsidiums Düsseldorf zur Unfallursache des Kraftwerkunfalls in Neurath vom 25. Oktober 2007

Düsseldorf - Mönchengladbach - Grevenbroich (ots)

Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach und des Polizeipräsidiums Düsseldorf zur Unfallursache des Kraftwerkunfalls in Neurath vom 25. Oktober 2007

Die Ermittlungen in dem Verfahren sind inzwischen abgeschlossen. Es hat sich herausgestellt, dass die Unterkonstruktion des Bandagengerüstes, das bei dem Unfallgeschehen zusammengebrochen ist, in dem Bereich der so genannten Knotenverbindungen zu schwach ausgelegt gewesen ist, weil die Tragfähigkeit dieser Bauteile von allen Beteiligten falsch eingeschätzt worden ist.

Dieser Fehler beruhte nicht auf einer unsorgfältigen Arbeitsweise oder einer Umgehung gesetzlich vorgegebener Sicherheitsbestimmungen und Qualitätsanforderungen, sondern auf einer Unkenntnis über die fehlende physikalische Belastbarkeit der erstmals bei dem Neubau in Neurath mit diesen speziellen Abmessungen eingesetzten Bauteile. Dementsprechend haben die mit der Prüfung des Unfallgeschehens betrauten Gutachter das Geschehen vom 25.10.2007 als nicht vorhersehbar eingeschätzt. Sie selbst haben erst nach der im Juni 2008 möglichen Bergung und Begutachtung der Trümmerteile im Abgleich mit den Konstruktionszeichnungen die Schwachstelle sicher identifizieren können.

Es handelt sich daher um einen tragischen Unglücksfall, bei dem keiner der verantwortlichen Personen ein individueller Schuldvorwurf gemacht werden kann. Unter diesen Voraussetzungen ist das bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach geführte Ermittlungsverfahren mit Verfügung vom 09.12.2008 gemäß § 170 Abs.2 Strafprozeßordnung wegen des Fehlens eines hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden.

Im Hinblick auf die ungewöhnliche, in der Fachwelt nicht ausreichend bekannte Stabilitätsproblematik wurden Vertreter der an dem Kraftwerksneubau beteiligten Firmenkonsortien durch die von der Staatsanwaltschaft beauftragten Gutachter über die physikalisch-technischen Ursachen des Unfalls bereits vorab in einer internen Präsentation eingehend informiert. An diesem Termin nahmen auch Mitarbeiter der Bezirksregierung Düsseldorf aus dem Bereich des Arbeitsschutzes teil. Die durch das Gutachten gewonnenen Erkenntnisse werden deshalb bei den weiteren Baumaßnahmen im Bereich Neurath berücksichtigt werden. Soweit erforderlich werden auch notwendige Verstärkungen an dort bereits fertig gestellten Bauwerken vorgenommen werden.

Über den zwischenzeitlich erfolgten internen Erfahrungsaustausch der Arbeitsschutzverwaltungen des Landes untereinander ist überdies sichergestellt worden, dass auch bei weiteren Kraftwerksneubauten innerhalb der Bundesrepublik die in dem hiesigen Verfahren gewonnenen Erfahrungen in den Bereichen der Planung sowie der baulichen Umsetzung die notwendige Beachtung finden werden.

Auskunft erteilt Herr Staatsanwalt Lothar Schroeter, Staatsanwaltschaft Mönchengladbach, unter Telefon 02161 - 276713 oder 02161 - 276-0.

Pressekontakt:

Polizeipräsidium Düsseldorf - Pressestelle

Jürgensplatz 5-7
40219 Düsseldorf

Fon +49(211)-870-2005
Fax +49(211)-870-2008
pressestelle.duesseldorf@polizei.nrw.de

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