POL-D: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen ehemaligen Vorstand der IKB AG
Düsseldorf (ots)
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat gegen den ehemaligen Vorstandssprecher der IKB AG, Stefan Ortseifen, vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Düssel¬dorf Anklage wegen der Vorwürfe der Börsenpreismanipulation (§§ 38 Abs. 2, 39 Abs. 2 Nr. 11, 20 a Abs. 1, Nr. 1 WpHG) und der Untreue (§ 266 StGB) in vier Fällen erhoben.
Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, am 20. Juli 2007 eine Pressemitteilung des Vorstandes veröffentlicht zu haben, in der die wirtschaftliche Betroffenheit der Bank von der sich anbahnenden internationalen Finanzmarktkrise bewusst irreführend zu positiv dargestellt wurde. Der Angeschuldigte erreichte damit, dass Anleger und Investoren wieder vermehrt IKB - Aktien ankauften und somit der Börsenkurs kurzzeitig gestützt wurde. Nur eine Woche nach der Pressemitteilung stand die IKB AG aufgrund des Umfanges der getätigten Anlagen mit Bezug zum US - amerikanischen Hypothekenmarkt kurz vor der Insolvenz. Ab dem 30. Juli 2007 kam es daher zu erdrutschartigen Kursverlusten. Der Tatnachweis einer Untreue durch die verlustreichen Wertpapiergeschäfte war nicht mit der erforderlichen Sicherheit zu führen. Den beschuldigten Vorstandsmitgliedern der Bank war zugute zu halten, dass sie bei ihren Entscheidungen zum Ausbau der Investments von den jahrelang erzielten hohen Erträgen geleitet wurden und nicht von existenzbedrohenden Risiken für die Bank ausgingen. Ihnen wäre in diesem Zusammenhang allenfalls der Vorwurf des - straflosen - fahrlässigen Handelns zu machen.
Darüber hinaus wird dem Angeschuldigten zur Last gelegt, pflichtwidrig das Vermögen der IKB AG in Höhe von ca. 120.000,- EUR geschädigt zu haben, in dem er in drei Fällen umfangreiche Bauvorhaben an dem von ihm bewohnten jedoch der Bank gehörenden "Vorstandshaus" vornehmen und durch die IKB AG bezahlen ließ. Obwohl er alleiniger dauerhafter Nutznießer des erhöhten Wohnwertes war, wurde die von ihm entrichtete Miete nicht angepasst. In einem weiteren Fall bestellte der Angeschuldigte hochwertige Lautsprecherboxen und rechnete diese ohne Genehmigung über die Bank ab. Gegen zwei weitere ehemalige Vorstandsmitglieder der IKB AG ist wegen der bankinternen Handhabung der Baumaßnahmen an "Vorstandshäusern" der Erlass von Strafbefehlen beim Amtsgericht Düsseldorf beantragt worden.
Bezüglich des Vorwurfs der möglichen Falschbilanzierung (§ 331 HGB) laufen noch ergänzende Ermittlungen.
Düsseldorf, den 01. Juli 2009
Marx-Manthey Oberstaatsanwalt
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