POL-D: Ergebnisse dreier Lkw-Kontrollen in Reisholz und Rath
Düsseldorf (ots)
In dieser Woche fand nach Polizeikontrollen die Tour für drei Lkw-Fahrer ein vorzeitiges Ende in Düsseldorf.
Bereits am Dienstag kontrollierte das Verkehrskommissariat 12.2 einen 56-jährigen Lkw-Fahrer aus Ungarn, der mit einem österreichischen Lastzug unterwegs war und Autoteile geladen hatte. Nach Auswertung seiner Lenk- und Ruhezeiten stellten die Beamten fest, dass der Mann die zulässige Lenkzeit von 90 Stunden in der Doppelwoche, bereits um 30 Stunden überschritten hatte. Teilweise hatte der Mann seine vorgeschriebene Ruhezeit von mindestens neun Stunden auf nur vier Stunden verkürzt. Nun erwarten Fahrer und Firma ein Bußgeld in vierstelliger Höhe. 500 Euro konnte der 56-Jährige bereits als Sicherheitsleistung hinterlegen. Anschließend verordneten ihm die Beamten eine elfstündige Ruhezeit an der Oerschbachstraße in Reisholz.
In Rath fand gestern die Reise eines 49-jährigen Griechen ihr vorzeitiges Ende. Mit seinem Sattelzug war er in Griechenland losgefahren und hatte in Rumänien Textilien geladen. In Ungarn teilte ihm dann sein Chef nachträglich mit, dass er Terminfracht geladen habe und sich dementsprechend sputen solle. So ging es von Ungarn über Österreich ohne die vorgeschriebenen Unterbrechungen bis in den Düsseldorfer Süden, wo ihn die Polizei stoppte. Die Auswertung seiner Arbeitszeitnachweise brachte Erstaunliches zu Tage: Innerhalb von 31 Stunden hatte der 49-Jährige unter Missachtung einer ausreichenden Pausenregelung seinen Laster 21 Stunden lang gelenkt. Auch ihm verordneten die Polizeibeamten eine elfstündige Zwangspause. Den Fahrer und seinen Chef erwarten empfindliche Geldbußen. 300 Euro an Sicherheitsleistung konnten bereits hinterlegt werden.
Heute Vormittag war dann die Fahrt eines 35-jährigen Fahrers eines Siebeneinhalb-Tonners aus Schwelm vorerst in Reisholz zu Ende. Er führte praktisch inkognito einen Gefahrguttransport durch. Ohne die vorgeschriebenen orangefarbenen Warntafeln am Lkw und ohne die notwendige Schutzausrüstung beförderte er auf dem mittelschweren Laster 30 Kanister mit je 36 Kilogramm einer ätzenden Flüssigkeit auf zwei Holzpaletten. Nach einem Umlademanöver auf ein vorschriftsmäßiges Fahrzeug konnte das Gefahrgut weiter transportiert werden. Den Fahrer, der übrigens über die notwendigen Beschulungen für Gefahrguttransporte verfügt, erwartet eine Geldbuße in Höhe von 300 Euro. Der Beförderer und Halter des Lkw muss mit einer Verdoppelung dieser Geldbuße rechnen.
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