POL-D: Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei
Düsseldorf (ots)
Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei
Düsseldorf - Neue Entwicklung in der "MK-Altenbrück" - Johannes K. legt nunmehr umfassendes Geständnis ab - 21-Jähriger entlastet und bereits aus der Haft entlassen
Ihre Berichterstattungen seit dem 17. Juni 2010
Am vergangenen Dienstag wurde der 22-jährige Johannes K. im Landkreis Fulda aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Düsseldorf festgenommen. Der 22-Jährige steht unter dringendem Tatverdacht, an der Ermordung eines 82-jährigen Mannes und seiner 39-jährigen Tochter im Juni 2010 in einer Wohnung an der Altenbrückstraße beteiligt gewesen zu sein. In seiner ersten Vernehmung zur Sache beschuldigte der Festgenommene detailliert einen 21-Jährigen, die tödlichen Schüsse abgeben zu haben. Aufgrund dieser glaubhaften Einlassung sowie weiteren tatsächlichen Anhaltspunkten beantragte die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Amtsgericht in Düsseldorf einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten, der antragsgemäß erlassen wurde. Der 21-Jährige ließ sich am 10. Februar 2011 in seiner Wohnung widerstandslos festnehmen. In seinen Vernehmungen bestreitet er, die Tat begangen zu haben. Am 11. Februar 2011 verkündete der zuständige Haftrichter den Haftbefehl wegen Mordes. In der Zwischenzeit wurde der Beschuldigte Johannes K. weiter ausführlich zur Sache vernommen. Im Rahmen einer dritten Vernehmung räumte er ein, das Tötungsdelikt in der Wohnung allein begangen zu haben. Er will den 21-Jährigen als Mittäter belastet haben, weil er sich nicht getraut hatte, die alleinige Tatausführung einzuräumen. Die neuen Angaben des Johannes K. stimmen mit dem objektiven Tatortbefund überein und beinhalten Tatsachen, die detailliertes Täterwissen offenbaren. Die Aussagen von Johannes K. wurden danach durch weitere Zeugenvernehmungen in Fulda bestätigt. Daher ist für Staatsanwaltschaft und Polizei nicht mehr auszuschließen, dass die Tat von einem Täter begangen wurde. Der dringende Tatverdacht gegen den 21-Jährigen konnte aufgrund dieser neuen Erkenntnisse nicht weiter aufrechterhalten werden. Er wurde daraufhin gestern umgehend aus der Haft entlassen.
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