POL-D: Sicherheit von Schulkindern an Haltestellen
Düsseldorf (ots)
Sicherheit von Schulkindern an Haltestellen
Ein Unfall am vergangenen Montag, bei dem ein zwölfjähriger Schüler gegen 14 Uhr auf der Deutzer Straße an der Haltestelle Am Schönenkamp aus einem Bus ausstieg, vor dem Bus die Straße überqueren wollte und dabei von einem PKW erfasst und schwer verletzt wurde, gibt erneut Anlass, auf einige Besonderheiten hinzuweisen.
Schüler in diesem Alter sind entwicklungsbedingt noch nicht in der Lage, die Gefahren des Straßenverkehrs richtig einzuschätzen und sich richtig zu verhalten. Beim Verlassen des Busses ist damit zu rechnen, dass sie sich durch andere Schüler ablenken lassen. Der Bewegungsdrang nach 6 Stunden Unterricht macht sich dann häufig bemerkbar. Sie zeigen hierbei nicht die erforderliche Aufmerksamkeit und übersehen leicht Fahrzeuge, die am Bus vorbeifahren. Um die Unfallgefahren von Schülern bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel weiter zu verringern, wurde bereits 1995 die Vorschrift des § 20 der Straßenverkehrsordnung erweitert.
Diese bedeutet für jeden Fahrzeugführer: An Linienbussen, Schulbussen und Straßenbahnen, die an Haltestellen halten, darf nur vorsichtig vorbei gefahren werden - dies gilt auch im Gegenverkehr. Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur in Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden - wenn nötig, muss der Fahrzeugführer warten. Linien- und Schulbusse dürfen nicht überholt werden, wenn diese sich mit Warnblinklicht der Haltestelle nähern. An Linien- und Schulbussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht im Haltestellenbereich darf nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbei gefahren werden - wenn nötig, muss der Fahrzeugführer warten.
Daher die Bitte der Polizei an alle Kraftfahrzeugführer:
Besonders in der Zeit von 7 bis 8 Uhr und in der Mittagszeit ist mit einem hohen Schüleraufkommen in Bussen und Straßenbahnen zu rechnen.
Fahren Sie zu diesen Zeiten besonders vorsichtig an haltenden Bussen und Straßenbahnen vorbei!
Behalten Sie die Schulkinder im Auge!
Verringern Sie die Geschwindigkeit!
Bleiben Sie bremsbereit!
Warten Sie nötigenfalls, bis die Schulkinder die andere Straßenseite erreichen.
Denn Kinder haben keine Knautschzone. Rechnen Sie immer mit spontanem und unberechenbarem Verhalten von Kindern.
Stephan Schuhen, Verkehrsdezernat
ots-Originaltext: Pressestelle Polizei Düsseldorf
Rückfragen bitte an:
Pressestelle Polizei Düsseldorf
Telefon: 0211-870 2002 bis 2007
Fax: 0211-870 2008
Original-Content von: Polizei Düsseldorf, übermittelt durch news aktuell