POL-D: Pressemitteilung «Geschwindigkeit auf Schulwegen»
Düsseldorf (ots)
Pressemitteilung zur Bilanz der polizeilichen Überwachungsaktion Geschwindigkeit auf Schulwegen und Sicherungspflicht in Kraftfahrzeugen zum Schulanfang nach den Herbstferien
Nach den NRW-Herbstferien kontrollierte die Polizei im Umfeld der Schulen Düsseldorfs vom 22. bis 26. Oktober 2001 die Geschwindigkeit von Kraftfahrzeugen sowie die Gurtanlegepflicht und die Pflicht zur Benutzung von Kinderrückhalteeinrichtungen.
Bei den Geschwindigkeitsmessungen wurden 157 Fahrzeugführer und -innen wegen einer Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeiten angehalten. Der schnellste Verkehrsteilnehmer befuhr mit 62 km/h eine 30 km/h-Zone. Dieses Verhalten wird mit einer Geldbuße von 200 Mark, 3 Punkten beim Kraftfahrbundesamt in Flensburg und einem Fahrverbot von einem Monat geahndet. Die Überprüfung hinsichtlich der Beachtung von Sicherungspflichten wurde bei 183 Kraftfahrzeugen durchgeführt. Leider musste die Polizei in 35 Fällen Verstöße gegen die Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht feststellen. Somit waren in 19 Prozent der überprüften Fahrzeuge die Insassen nicht ordnungsgemäß gesichert.
Angesichts der 3.230 verunglückten Verkehrsteilnehmer auf den Düsseldorfer Straßen im vergangenen Jahr 2000, davon 328 Kinder, muss jede Möglichkeit genutzt werden, auch die Folgen von Verkehrsunfällen zu verringern. Dies gilt für die Sicherung der Fahrzeuginsassen und für die Beachtung der erlaubten Höchstgeschwindigkeiten. Die Kontrollergebnisse der Polizei zeigen, dass weiterhin den erwachsenen Verkehrsteil-nehmern ihre Vorbildfunktion gegenüber den Kindern beim Verhalten und der Benutzung vorgeschriebener Sicherungseinrichtungen (Sicherheitsgurte und Kinderrückhaltesysteme) ins Bewusstsein gerufen werden muss. Werner Krause, Verkehrsdezernat
ots-Originaltext: Pressestelle Polizei Düsseldorf
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