POL-D: Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft und Polizei Düsseldorf - Räuberische Erpressung - Drei Männer festgenommen - U-Haft
Düsseldorf (ots)
Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft und Polizei Düsseldorf
Räuberische Erpressung - Drei Männer festgenommen - U-Haft
Seit Anfang Juli 2015 führt das zuständige Kommissariat für Organisierte Kriminalität Ermittlungen gegen drei Männer (24, 24 und 38 Jahre alt), die im dringenden Verdacht stehen, ihr Opfer geschlagen zu haben, um in der Folge einen fünfstelligen Bargeldbetrag von ihm zu erpressen. Am Freitag, 17. Juli 2015, hatten sich die Beweise derart verdichtet, dass der zuständige Richter Haftbefehle gegen das Trio erließ. Zwei der Festgenommenen, 24 und 38 Jahre alt, befinden sich seit dem 17. Juli 2015 in Untersuchungshaft. Sie sind Angehörige einer Rockergruppierung. Bei einem zwischenzeitlich anberaumten Haftprüfungstermin wurde einer der 24-Jährigen entlassen. Sein Haftbefehl wurde außer Vollzug gesetzt.
Am Dienstag, 7. Juli, hatte sich ein Mann aus Düsseldorf der Polizei anvertraut und berichtet, dass er von drei Männern erpresst werde. Diese hätten ihn in Düsseldorf-Rath in einen Hinterhalt gelockt und zusammengeschlagen. Sie forderten von ihm einen fünfstelligen Bargeldbetrag und drohten mit weiteren Repressalien, falls er diesen nicht in einer gesetzten Frist von einer Woche zahlen würde.
Die Spezialisten des Kommissariats für Organisierte Kriminalität konnten im Zuge der weiteren Ermittlungen nicht nur das Tatgeschehen verifizieren, sondern auch weitere Beweise sammeln mit denen schließlich Haftbefehle gegen das Trio erwirkt werden konnten. Am Freitagnachmittag (17. Juli) wurden die Männer an ihren jeweiligen Aufenthaltsorten in Pempelfort, Eller und Oberkassel widerstandlos festgenommen. Spezialeinheiten waren nicht im Einsatz. Weitere Anschlussermittlungen folgten in der vergangenen Woche.
Nach Erkenntnissen der Kriminalbeamten ist der 38-jährige Vollmitglied und sein 24-jähriger Komplize ein sogenannter Prospect einer Rockergruppierung. Bei dem Älteren wurde im Rahmen der Wohnungsdurchsuchung Bargeld von über 45.000 Euro gefunden und sichergestellt. Ob der Betrag aus einer weiteren Straftat stammt, ist derzeit Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
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